Finanzen

Überschuldung: Wenn Zahlungsunfähigkeit und Privatinsolvenz drohen

Bei Überschuldung drohen Zahlungsunfähigkeit und Privatinsolvenz. Wie Sie mit Schuldenaufstellung und Finanzplanung das Schlimmste abwenden.

Überschuldung
Überschuldung © Ja_inter / iStock / Getty Images Plus

Wann bin ich überschuldet: Schuldenaufstellung hilft

Eine monatliche Finanzplanung mit einer Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben sowie einer Schuldenaufstellung ist deshalb die beste Vorbeugung gegen eine Überschuldung. Wer permanent über seine Verhältnisse lebt, hat seine Finanzen nicht im Griff. Die Folgen: Unbezahlte Rechnungen, Mahnungen, die Bank kündigt die Kredite und die Schulden wachsen einem über den Kopf. Schuldenursache Nummer eins ist nach wie vor ein überhöhter Konsum. Online-Shopping, Ratenzahlungen, neue Kommunikationsmittel wie Handy, iPad & Co. sowie Kartenzahlungen lassen den Überblick über die Ausgaben verlieren und am Monatsende kommt das böse Erwachen. Wer den Eindruck hat, die finanzielle Situation gerät aus dem Ruder und die Finanzlücke kann nicht ausgeglichen werden, sollte umgehend handeln.

Auf dieser Onlineseite finden Sie Adressen für Beratungsstellen.

Zahlungsunfähigkeit entgegenwirken und Privatinsolvenz vermeiden

Schuldenberater erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen Finanzplan und helfen bei der Abwicklung von Mahnungen und Verhandlungen mit den Kreditgebern. So kann es sinnvoll sein, verschiedene Kredite bei unterschiedlichen Gläubigern zu einem Gesamtkredit zusammenzufassen. Das erleichtert den Überblick und die monatliche Budgetierung. Anschliessend werden Einsparmöglichkeiten gesichtet. Wo können Kosten gesenkt werden? Welche Ausgaben können das Budget entlasten? Im nächsten Schritt wird versucht laufende Rechnungen zu begleichen, um weitere Mahnverfahren zu vermeiden. Nun kann errechnet werden, wie viel Geld monatlich zur Verfügung steht ohne den Schuldenberg weiter anwachsen zu lassen. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass vorhandene Schulden sukzessive abgetragen werden müssen. Hierfür wird ein Sanierungsbudget erstellt, in dem das Existenzminimum unter Abzug von möglichen Zahlungen wie Steuern usw. aufgelistet wird.

Privatinsolvenz und Zahlungsunfähigkeit – ab wann bin ich überschuldet?

Ist die Überschuldung so hoch, dass eine Zahlungsunfähigkeit unweigerlich vorhanden ist, besteht die Möglichkeit eines Privatkonkurses. Die Experten von www.schulden.ch weisen darauf hin, dass er nur sinnvoll ist,

  • wenn Sie Ihr Budget in ein Gleichgewicht gebracht haben,
  • die laufenden Steuern mit monatlichen Akontozahlungen rechtzeitig bezahlen,

Bedenken Sie folgendes: Der Konkurs kann sich negativ auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt auswirken, allerdings sind laufende Einkommenspfändungen sicherlich für gewisse Arbeits- und Wohnsituationen problematischer als Konkursverlustscheine. Die SchuldnerInnen werden immer wieder mit den "alten" Verlustscheinforderungen konfrontiert. Sie müssen ihre rechtlichen Möglichkeiten genau kennen und sie korrekt handhaben. Die Gläubiger haben Konkursverlustscheine und einzelne Gläubiger werden immer wieder erinnern, mahnen und manchmal betreiben. Der Rechtsvorschlag Mangels neuem Vermögen bedeutet den Gang auf das Gericht und die Pflicht, die Einnahmen und Ausgaben des ganzen letzten Jahres aufzulisten. Schuldner mit vermögensbildendem Einkommen müssen damit rechnen, immer wieder betrieben zu werden, weil die Gläubiger das Anrecht auf neues Vermögen haben.

Folgen einer Überschuldung: Die Privatinsolvenz

Auch auf den jährlichen Überschuss gemäss der kantonal unterschiedlichen Berechnungspraxis. Sie müssen erst recht eine Sanierung planen. Die Sanierung wird aber durch den Konkurs erleichtert: durch den Zinsstopp, durch die Erschwernisse für die Gläubiger bei Betreibungen. Die Eintragung in das Betreibungsregister des jeweiligen Kantons bzw. Bezirks, in dem der Konkurs eröffnet wurde, bleibt solange erhalten, bis alle Konkursverlustscheine gelöscht werden. Diese Verlustscheine löscht das Betreibungsamt auf Antrag und mit dem entsprechenden quittierten Verlustschein oder einem Ersatzbrief.Zu beachten: Dieser Eintrag erscheint nicht im Betreibungsregisterauszug eines neuen Betreibungsbezirks. Migranten und Migrantinnen haben Schwierigkeiten zu erwarten, falls die Erneuerung einer Bewilligung, der Familiennachzug oder die Einbürgerung ansteht. Sie müssen individuell beweisen, dass Konkurs die bessere Lösung ist als die Pfändung oder der Eingriff von Gläubigern in das Existenzminimum.

Wer den Eindruck hat überschuldet zu sein beziehungsweise auf eine Überschuldung zusteuert, sollte nicht zögern zu handeln, denn jeder Tag bedeutet ein Anwachsen des Schuldenbergs.

Nachfolgend eine Checkliste für den Fall der Fälle:

  • Finanzplan aufstellen mit offenen Rechnungen, Krediten und Einnahmen.
  • Einsparmöglichkeiten suchen und schnell umsetzen.
  • Gespräche mit Gläubigern und der Bank suchen.
  • Umschuldungen, dass Zusammenfassen von Krediten ins Auge fassen.
  • Eine Schuldenberatung hinzuziehen (evtl. tun Sie die schon nach Schritt 1).
  • Monatliches Budget erarbeiten.
  • Offene Rechnungen begleichen.
  • Sich strikt an die Budgetplanung halten.

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