Bei Ärger mit der Versicherung: Was tun, wenn sie nicht zahlt?
Ärger mit der Versicherung kann es immer mal wieder geben. Ob Unstimmigkeiten über Deckungsumfang, Schadenshöhe oder Schuldfrage, Anlässe für Ärger mit der Versicherung gibt es viele. Doch was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? Wie kommen Versicherte zu Ihrem Recht und wer hilft im Streitfall?

Beim Abschluss einer Versicherung ist die Welt meist noch in Ordnung. Man versichert sich gegen einen Schadensfall und ist guter Dinge, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalls pünktlich und vertragsgerecht gezahlt wird. Doch dann kommt es oft doch zum Ärger mit der Versicherung. Sie will gar nicht zahlen, nur einen Teil erstatten oder langwierige Prüfungen durchführen. Die Verärgerung beim Versicherten ist dann natürlich gross.
Ärger mit der Versicherung wegen Unkenntnis
Ein grundsätzlicher Ratschlag vorab: Ärger mit der Versicherung kann schon im Vorfeld vermieden werden, wenn man sich vor Vertragsabschluss detailliert über den Schutz und die Inhalte informiert. Immer wieder kommt es zu Ärger mit der Versicherung, weil der Versicherte die Vertragsbedingungen nicht kannte oder die Ausschlussklauseln nicht gelesen hat.
Deshalb ist es wichtig, Geschäftsbedingungen und Vertragsinhalte exakt zu lesen, nachzuhaken, wenn etwas nicht verständlich ist und erst dann zu unterschreiben.
Gibt es trotzdem Ärger mit der Versicherung sollten Sie auf jeden Fall jeglichen Schriftverkehr aufbewahren und bei telefonischen oder mündlichen Auskünften eine Aktennotiz machen. Wichtig: Datum, Name des Gesprächspartners und Gesprächsinhalte notieren.
Ombudsstelle benachrichtigen bei Ärger mit der Versicherung
Wenn es keine Einigung mit der Versicherung gibt, können Sie sich an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva wenden. 1972 wurde diese Ombudsstelle durch den Schweizerischen Versicherungsverband SSV gegründet und zwar in Form einer Stiftung. 2002 trat die Suva, der grösste Unfallversicherer in der Schweiz bei.
Neben der Suva kooperieren alle wichtigen Privatversicherer in der Schweiz mit der Ombudsstelle. Wer bei Ärger mit der Versicherung die Ombudstelle in Anspruch nimmt kann sich auf eine kostenlose, unbürokratische und neutrale Hilfe verlassen.
Fristen beachten bei Ärger mit der Versicherung
Achten Sie darauf, dass das Hinzuziehen des Ombudsmans bei Ärger mit der Versicherung Fristen, wie beispielsweise Verjährungen, nicht unterbricht oder verlängert. Also sollten Sie bei Ärger mit der Versicherung rechtzeitig handeln und nichts auf die lange Bank schieben.
Wie die Ombudsstelle bei Ärger mit der Versicherung hilft
Die Experten der Ombudsstelle prüfen bei Ärger mit der Versicherung die Beschwerden von Versicherten, holen die notwendigen Informationen ein, um sich ein neutrales Bild des Sachverhaltes zu verschaffen, vermitteln zwischen den Konfliktparteien und erarbeiten Lösungsvorschläge, die zu einer aussergerichtlichen Streitbeilegung führen sollen.
Bei Ärger mit der Versicherung können Sie unter ombudsman-assurance.ch ein Kontaktformular herunterladen und die notwendigen Informationen eintragen.
Wichtig sind dabei Angaben zur versicherten Person, Name der Versicherung, Kurzbeschreibung des Sachverhalts und das Beifügen von Kopien wichtiger Unterlagen wie Versicherungspolice, Vertragsbedingungen, die komplette Korrespondenz mit der Versicherung und weiteres Material, das bei Ärger mit der Versicherung als Beweis geltend gemacht werden kann.