Wie sinnvoll ist eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die 1. Säule der Vorsorge in der Schweiz sichert den staatlichen Anteil der Altersrente ab. Darüber hinaus beinhaltet sie unter anderem eine Invalidenversicherung, welche bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit einspringt. Die Invalidenversicherung hilft dann unter Umständen mit einer monatlichen IV-Rente wie auch zusätzlichen Zahlungen für entstehende Gesundheitskosten.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Gelder aus dieser Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, dass Eingliederungsmassnahmen der Vorsorgeeinrichtung die Erwerbsfähigkeit nicht wieder ausreichend herstellen konnten und über mehr als ein Jahr hinweg eine Invalidität von mindestens 40 Prozent besteht.
Die Höhe der IV-Rente hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit sowie von den bisherigen Einzahlungen des Versicherten ab. Sie entspricht als volle Rente der zu erwartenden AHV-Rente. Bei 40 Prozent Invalidität wird eine Viertelsrente gezahlt, bei 50 Prozent eine halbe, bei 60 Prozent eine Dreiviertelsrente und bei mindestens 70 Prozent erhält der Berechtigte eine volle AHV/IV-Rente.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus der beruflichen Vorsorge
Die berufliche Vorsorge beinhaltet ebenfalls eine Risikoversicherung für Invalidität. Wer in der 2. Säule versichert ist, kann bei Erwerbsunfähigkeit hieraus eine ergänzende Rente erhalten. Diese entspricht bei vollem Umfang 6,8 Prozent des hochgerechneten Altersguthabens aus dieser Vorsorge. Die Abstufungen entsprechen denen der staatlichen Vorsorge.
Zusätzliche private Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann etwa über die Säule 3a abgedeckt werden. Besonders wichtig ist sie für alle, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind und daher bei Invalidität keine Rente aus der 2. Säule beziehen können.
Sinnvoll kann die zusätzliche Absicherung aber auch sein, wenn Zahlungen aus der 1. und 2. Säule im Fall einer Invalidität die Lebenshaltungskosten nicht ausreichend abdecken würden. Ob hier eine Vorsorgelücke besteht, sollten Sie frühzeitig berechnen, so dass diese mit möglichst wenig Aufwand geschlossen werden kann.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Rechner schätzen Auszahlung bei voller Rente
Um in etwa die Höhe Ihrer IV-Rente und der Gelder aus der Pensionskasse bei voller Invalidität zu schätzen, können Sie einen der Online-Rechner oder eine der Anleitungen im Internet nutzen. Eine solche Möglichkeit finden Sie beim Bund unter ch.ch. Passen Sie dabei jedoch auf, solche Rechner geben keine verbindlichen Auskünfte, sondern nur ungefähre Richtwerte.