Ab welchem Betrag muss man wie viel Erbschaftssteuer zahlen?
Von einem bestimmten Vermögenswert an, der vererbt wird, muss man in fast allen Kantonen der Schweiz eine Erbschaftssteuer zahlen. Das kann unter Umständen eine beträchtliche Summe sein. Bei frühzeitiger Planung gibt es aber Möglichkeiten, um den Betrag zu verringern oder die Erbschaftssteuer sogar ganz zu umgehen.
Mit nur wenigen Ausnahmen, muss jede Person Erbschaftssteuer in der Schweiz entrichten, die einen Nachlass übernimmt, der die festgesetzten Freibeträge übersteigt. Persönliche Gegenstände und solche aus dem Hausrat sind dagegen in der Regel steuerfrei.
Erbschaftssteuer in der Schweiz ist kantonal geregelt
Die Erbschafsteuer in der Schweiz wird nicht vom Bund erhoben, sondern die Steuerhoheit liegt bei den Kantonen. Der Kanton Schwyz (SZ) gilt hier als Ausnahme, da es dort keine Erbschaftssteuer gibt.
Überall da, wo es die Erbschaftssteuer in der Schweiz gibt, gelten Freibeträge, die sich jedoch von Kanton zu Kanton deutlich unterscheiden können. Generell steuerfrei sind jedoch jegliche Erbschaften, die der öffentlichen Hand zukommen.
Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab
Die Freibeträge, beziehungsweise Abzugsmöglichkeiten, bei der Erbschaftssteuer in der Schweiz für die nähere Verwandtschaft sind dagegen sehr verschieden gestaltet. Die Mehrheit der Kantone befreit aber die Ehegatten und die Nachkommen teilweise oder gar komplett von der Erbschaftssteuer.
Der überlebende Ehepartner etwa muss in keinem Schweizer Kanton Erbschaftssteuer zahlen. Bei den direkten Nachkommen, besteht für fast alle Kanton eine Befreiung von der Erbschaftssteuer. Ausnahmen bilden jedoch Appenzell Innerhoden (AI) mit einem Freibetrag von CHF 300.000.-, Waadt (VD) mit einem Freibetrag von CHF 250.000.- und Neuchatel (NE) mit einem Freibetrag von CHF 500.000.-.
Die Vorfahren sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Für solche Kantone, die Vorfahren besteuern, gelten meist Freibeträge in Höhe von CHF 2.000.- bis 200.000.-.
Grundsätzlich gilt bei den Freibeträgen auch: Je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad ist, desto höher ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz. Zuständig für Auskünfte und die Erhebung der Erbschaftssteuer sind die Steuerämter der Kantone am Wohnsitz des Erblassers.
Wie die Erbschaftssteuer in der Schweiz berechnet wird
Die Kantone berechnen den Vermögenswert der Erbschaft in der Regel mit Wertstellung des Todestages. Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist der Verkehrswert der Vermögensgegenstände. Es wird das Nettovermögen herangezogen, also das vererbte Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten. Die Steuerverwaltung muss dann ein Nachlassinventar über das Vermögen des Erblassers erstellen, wenn die Vermutung nahe liegt, dass es sich um ein steuerbares Vermögen handelt.
Die Höhe der Erbschaftssteuer ist in allen Kantonen progressiv ausgerichtet. Das heisst, die sie ist neben dem Verwandtschaftsgrad von der Höhe des Vermögens abhängig.
Durch Nachlassplanung Erbschaftssteuer sparen
Experten raten dazu, rechtzeitig eine Nachlassplanung durchzuführen. So kann festgelegt werden, welche Vermögenswerte an wen gehen und welche Zuteilung steuerlich am günstigsten ist. So weist das Portal hausinfo.ch daraufhin, dass eine Liegenschaft schon zu Lebzeiten verschenkt werden kann, in Verbindung mit einem lebenslangen Wohnrecht. Der Vorteil: Der zukünftige Wertzuwachs zählt nicht mehr in die spätere Berechnung der Erbschaftssteuer.
Schenkungssteuer verhindert Umgehen der Erbschaftssteuer
Bis zu einem gewissen Wert kann auch eine frühzeitige Schenkung an die Nachfahren dazu dienen, die Erbschaftssteuer zu senken oder zu verhindern. Um einen Missbrauch auszuschliessen, indem enorme Vermögenswerte kurz vor dem Tod verschenkt werden, erheben die meisten Kantone aber auch hier eine Steuer, die so genannte Schenkungssteuer. Doch es gibt Freibeträge bis zu denen man eine Schenkung steuerfrei vornehmen kann. Mehr dazu lesen Sie hier: «Wie hoch die Schenkungssteuer ist und welcher Freibetrag gilt.»