Altersvorsorge in der Schweiz: Das 3-Säulen-System im Überblick
Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind, zahlen Sie in der Regel spätestens ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag in die staatliche Vorsorge des 3-Säulen-Systems ein. Diese Zahlungen sind obligatorisch. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge von 10,25 Prozent des Lohns je zur Hälfte (Stand: 2016).
Die Höhe der Ihnen zustehenden Rente aus der 1. Säule berechnet die zuständige Ausgleichskasse. Abhängig von Beitragsjahren, Einkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, liegt Ihre monatliche AHV-Rente derzeit zwischen 1175.- und 2350.- Franken (Stand: 2016).
Die staatliche Vorsorge im 3-Säulen-System deckt zusätzlich eine Invalidenversicherung (IV). Sollten Sie zum Teil oder ganz arbeitsunfähig werden, können Sie daraus eine IV-Rente erhalten, um Ihre Existenz zu sichern.
Mit der beruflichen Vorsorge der 2. Säule ergänzen Sie die AHV und IV
Als Angestellter zahlen Sie ab einem Jahreseinkommen von 21 150.- Franken obligatorisch in eine Pensionskasse ein (Stand: 2016). Der monatliche Beitrag für diesen Bereich im 3-Säulen-System liegt gestaffelt nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent des versicherten Lohns. Sind Sie dagegen selbständig, können Sie mit der beruflichen Vorsorge für das Alter sparen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
Die 2. Säule ergänzt bei Invalidität die Leistungen der AHV. Zudem soll sie dazu beitragen, dass Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Mit staatlicher und beruflicher Vorsorge zusammen erreichen Sie laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) etwa eine Rente in Höhe von 60 Prozent Ihres letzten Lohns. Reicht Ihnen das nicht aus, können Sie zusätzlich in die private Vorsorge einzahlen.
Durch die private Vorsorge schliessen Sie Vorsorgelücken
Sie möchten im Alter mehr Einkommen als die voraussichtliche Rente aus den ersten beiden Säulen haben? Dann können Sie auch in die private Vorsorge einzahlen, die den letzten Bereich im 3-Säulensystem bildet. Sie besteht aus Säule 3a und 3b und beruht auf freiwilligen Beiträgen.
Wenn Sie für die private Vorsorge die Säule 3a nutzen, profitieren Sie gleich doppelt. Beiträge an diese gebundene Vorsorge können Sie direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Somit sparen Sie gleichzeitig Steuern und Sie sorgen vor für das Alter. Allerdings dürfen sie darin jährlich nur bis zu einem festgelegten Betrag einzahlen, derzeit sind dies 6'768 Franken (Stand: 2016). Zudem ist das eingezahlte Geld für die Altersvorsorge vorgesehen. Ein Vorbezug ist nur in wenigen Fällen möglich, wie etwa für den Hauskauf.
Bei Einzahlungen in die Säule 3b entscheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie investieren möchten. Dazu können Sie frei wählen, welche Anlagemöglichkeiten Sie nutzen. Neben klassischen Sparkonten, stehen dafür auch diverse andere Investments wie Aktien oder Immobilien zu Verfügung. Jedoch sind Beiträge an die 3. Säule nicht grundsätzlich steuerlich absetzbar. Viele der möglichen Geldanlagen sind zudem relativ risikoreich.