Berufliche Vorsorge: Wer zahlt welche Pensionskassenbeiträge?
Die Pensionskassenbeiträge variieren je nach Einkommen und Alter des Einzahlenden. Bestimmte Berufgruppen müssen gar nicht in die BVG einzahlen.
Ab wann zahlt wer Pensionskassenbeiträge?
Pensionskassenpflichtig sind laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Angestellte ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag, wenn sie über dem festgelegten Mindesteinkommen liegen. In 2015 beträgt dieser CHF 21'150.- Jedoch gilt das nur, wenn der Arbeitsvertrag eine Dauer von drei Monaten überschreitet oder unbeschränkt ist.
Durch Einzahlen der Pensionskassenbeiträge sind alle Arbeitnehmer versichert für Invalidität und Tod. Erst ab dem 25. Lebensjahr besteht zusätzlich die Altersversicherung.
In Teilzeit Beschäftigte sind ebenfalls nur pensionskassenpflichtig, wenn sie über dem Mindestverdienst liegen. Wer an mehreren Stellen für einen geringeren Lohn arbeitet, insgesamt aber das geforderte Jahreseinkommen erreichet, kann sich freiwillig bei einer Pensionskasse versichern.
Selbständigerwerbende sind nicht verpflichtet, Pensionskassenbeiträge zu zahlen. Oft ist es aber sinnvoll, dies freiwillig zu tun, um keine Vorsorgelücke entstehen zu lassen.
Wie hoch sind die Pensionskassenbeiträge?
Die Höhe der Pensionskassenbeiträge hängt vom Einkommen, dem Alter des Versicherten sowie teilweise von der jeweiligen Pensionskasse ab. Für die Risikoversicherung bei Invalidität und Tod fällt meist ein Anteil von drei bis vier Prozent des versicherten Lohns an. Über die BVG versichert ist ein Lohnanteil von CHF 24'675.- bis CHF 84'600.-
Pensionskassenbeiträge für die Rente sind nach dem Alter gestaffelt. Von 25 - 34 zahlt man sieben Prozent des versicherten Lohns, von 35-44 zehn Prozent, von 45-54 sind es 15 Prozent sowie 18 Prozent von 55-65/64. Die Beiträge werden geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Pensionskassenbeiträge für Arbeitslose
Wer arbeitslos ist, wird über die berufliche Vorsorge abgesichert, wenn er ein Taggeld von mehr als CHF 80,90 erhält (Stand: 2014). Dies ist jedoch nur eine Risikoversicherung für Invalidität und Tod. Das Ansparen von Altersguthaben ist hierbei nicht vorgesehen. Der BVG-Beitrag wird zur Hälfte vom Versicherten und der Arbeitslosenversicherung getragen.