Vorsorge

Berufliche Vorsorge: Wie hoch ist der BVG-Mindestzinssatz?

Wer in die berufliche Vorsorge einzahlt, erhält Zinsen auf das stetig anwachsende Altersguthaben. Damit Pensionskassen diese nicht zu niedrig ansetzen, wird für den obligatorischen Teil der eingezahlten Vorsorge der BVG-Mindestzinssatz festgelegt. Dieses Obligatorium bezieht sich 2015 auf eingezahlte Bestandteile von einem Lohn zwischen CHF 21'150 und CHF 84'600.

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Symbolbild © AsiaVision / E+

Für darüber hinaus eingezahlte Beträge kann die jeweilige Pensionskasse selbst einen Zinssatz wählen. Meist fällt dieser kleiner aus als der gesetzliche Mindestzinssatz.

BVG-Mindestzinssatz bleibt 2015 unverändert

Der BVG-Mindestzinssatz wird regelmässig neu festgesetzt. Grundlage für die Berechnung der Höhe bildet laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) «die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.»

Für 2015 beschloss der Bundesrat einen BVG-Mindestzinssatz von 1,75 Prozent. Damit blieb er zum Vorjahr unverändert. Begründungen für die Entscheidung waren, dass die Rendite der Bundesobligationen niedrig blieb und es Schwankungen auf den Aktienmärkten gab. Dagegen war bei Anleihen und Liegenschaften eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Weder eine Senkung noch eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes kam daher für den Bundesrat in Frage.

Die Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes

Lange Zeit nach Einführung des Obligatoriums im Jahr 1985 lag der BVG-Mindestzinssatz bei 4 Prozent. Erst 2003 begann er zu sinken. Den bisher tiefsten Stand in seiner Geschichte hatte der Zinssatz in den Jahren 2012 und 2013. Hier lag er bei 1,5 Prozent. Danach wurde er 2014 wieder auf 1,75 Prozent gehoben, wo er derzeit verweilt.

Nicht alle Experten sind jedoch mit der Entscheidung des Bundesrates einverstanden, den BVG-Mindestzinssatz für 2015 auf dem Vorjahresniveau zu halten. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) etwa hätte eine Senkung auf 1,25 Prozent passender gefunden.

Auch innerhalb der BVG-Kommission, die dem Bundesrat vor der Entscheidung eine Empfehlung für den Zinssatz ausspricht, gab es unterschiedliche Stimmen. Es wurden Vorschläge von 1,25 Prozent bis 2 Prozent diskutiert. Dennoch einigte man sich schliesslich darauf, eine Beibehaltung zu empfehlen, welcher der Bundesrat gefolgt ist.

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