Vorsorge

Der grosse Pensionskassen-Ratgeber für mehr Geld im Alter

Der Pensionskassen-Ratgeber informiert über die optimale Altersvorsorge und wie Sie herausfinden, was die Pensionskasse Ihnen zahlen wird.

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Symbolbild © shapecharge / E+

Pensionskassen-Ratgeber rät zur frühzeitigen Finanzplanung

Der Pensionskassen-Ratgeber rät dazu, notwendige Massnahmen einzuleiten, um einer finanziellen Schräglage im Alter entgegenzuwirken.

Spätestens mit 50 Jahren sollte man, wie bereits erwähnt, mit der Pensionierungsplanung starten. Wer erst zu einem späteren Zeitpunkt seine Altersvorsorge unter die Lupe nimmt, kann Versorgungslücken nur noch sehr schwer und aufwendig schliessen.

Pensionskassen-Ratgeber – Stichwort: Monatsbudget

Pensionskassen-Ratgeber und Lebensstandard: Oft wird nach der Pensionierung damit gerechnet weniger Ausgaben zu haben als in Zeiten der Berufstätigkeit. Bedenken Sie jedoch, dass gerade nach der Pensionierung mehr Freizeit zur Verfügung steht. Ausflüge, Hobbys, Urlaube, Restaurantbesuche kosten Geld und gerade nach einem langen Arbeitsleben wollen viele die Zeit geniessen. Wer plötzlich weniger Budget zur Verfügung hat muss Einschränkungen in Kauf nehmen.

Pensionskassen-Ratgeber mit Tipps zum „Kontoauszug“

Unser Pensionskassen-Ratgeber rät zur Finanzplanung. Deshalb sollten Sie exakt kalkulieren wie viel Geld Sie nach der Pensionierung monatlich benötigen und dies mit den tatsächlichen Einkünften im Alter vergleichen. Um dies herausfinden zu können müssen Sie den Vorsorgeausweis der Pensionskasse richtig deuten können. Der Sonntagsblick hat dazu eine interessante und verständliche Auflistung veröffentlicht, die das Lesen des Kontoauszugs im Vorsorgeausweis verständlich darstellt.

1 Gemeldeter Jahreslohn: Der vom Arbeitgeber an die Pensionskasse (PK) gemeldete Jahreslohn sollte gleich hoch sein wie der Jahreslohn auf dem Lohnausweis. Kontrollieren lohnt! Bei Abweichungen könnte Ihre Rente zu tief ausfallen.

2 Stand Sparkapital: So hat sich Ihr Sparkapital in diesem Jahr entwickelt. Es erhöht sich um die Sparbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die Zinsgutschrift. Die gesetzliche Mindestverzinsung beträgt aktuell 1,5 Prozent im obligatorischen Teil, im überobligatorischen Teil kann sie bis null sinken oder wie im Beispiel mit zwei Prozent darüber liegen.

3 Leistungen im Alter: So hoch fallen Alterskapital/Rente bei normaler Pensionierung aus. Es handelt sich um eine Hochrechnung. Die PK geht davon aus, dass Gehalt und Verzinsung gleich bleiben; die Inflation bleibt unberücksichtigt. Vor allem Jüngere können und sollten sich nicht darauf verlassen! Für sie sind insbesondere die Leistungen bei Invalidität und Tod wichtig.

4 Altersleistung bei frühzeitiger Pensionierung: Je früher man in Rente geht, desto weniger Alterskapital/Rente erhält man, weil das angesparte Kapital noch tiefer liegt, aber länger reichen muss. Im Beispiel würde Herr Muster bei einem Rentenalter von 58 Jahren nur 1263 Franken im Monat bekommen.

5 Risikoleistungen im Todesfall: Stirbt Herr Muster vorzeitig, zahlt die PK eine Witwenrente, sofern Kinder vorhanden sind, die Ehe mindestens fünf Jahre dauerte oder die Ehefrau älter ist als 45. Dazu kommt pro Kind eine Waisenrente. Für Witwer sind die Hürden höher. Wer im Konkubinat lebt, sollte mit seiner PK klären, ob sie wie rechts im Beispiel auch an den Lebenspartner Renten zahlt und unter welchen Voraussetzungen.

6 Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit: Die PK zahlt nach Ablauf der Wartefrist eine Rente von 2586 Franken monatlich, falls Werner Muster wegen Krankheit erwerbsunfähig wird. Eine gute PK berechnet die IV-Rente nach dem versicherten Lohn, nicht nach dem Sparkapital! Das schützt junge Arbeitnehmer besser.

7 Finanzierung: So viel zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Die Verwaltungskosten sind nicht immer ausgewiesen.

8 Freizügigkeitsleistung: So viel gibt die PK bei einem Stellenwechsel mit oder wenn man sich selbständig macht.

9 Einkauf: Wer Geld übrig hat, sollte freiwillige Einzahlungen in die PK prüfen. Diese erhöhen die Altersrente und können zudem voll vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Je nach PK erhöht sich zudem die Invalidenrente.

10 Wohneigentumsförderung: Diesen Betrag kann Muster für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum oder zum Abzahlen der Hypothek vorab beziehen. Ein solcher Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich.

Pensionskassen Ratgeber – Budgetplanung

Wenn Sie Ihre Zahlungen aus der Pensionskassen kennen und die möglichen Leistungen aus den anderen Säulen der Altersvorsorge können Sie beispielsweise mit Hilfe eines Bankberaters Ihre Einkünfte nach der Pensionierung ermitteln. Vermögenswerte wie Wertpapiere, Immobilien und Sparguthaben werden ebenfalls berücksichtigt. Nun ermitteln Sie die Ausgaben mit denen Sie im Alter rechnen. Banken verwenden bei der Altersvorsorgeberatung meist Vorsorgerechner, die unterschiedliche Parameter wie Mietzahlungen oder Eigenheim berücksichtigen.

Sind die Ausgaben höher als die zu erwarteten Einnahmen besteht eine Versorgungslücke, die mit unterschiedlichen Ansparmodellen geschlossen werden kann.

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