Die wichtigsten Sozialversicherungen und wann sie zahlen
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Sozialversicherungen. Die wichtigsten in der Übersicht mit kurzen Erklärungen ihrer Ziele.

AHV und IV als Teil der Sozialversicherungen
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zur 1. Säule der Vorsorge in der Schweiz. Zahlungen daraus sollen nach der Pensionierung die Existenz sichern.
Ebenfalls Teil der 1. Säule ist die Invalidenversicherung (IV). Sie springt ein bei Erwerbsunfähigkeit und hilft mit Zahlungen wie Massnahmen zur Eingliederung. Beide Sozialversicherungen sind obligatorisch.
Zusätzlich gibt es Ergänzungsleistungen (EL), die gezahlt werden, wenn die Lebenskosten nicht selbständig gedeckt werden können. Anspruch darauf können Bezüger von Geldern aus der AHV oder IV haben.
Sozialversicherungen bei Krankheit sowie Unfall
Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Krankenversicherung (KV) haben. Dafür stehen die obligatorische Grundversicherung sowie Zusatzversicherungen zur Verfügung. Die KV soll eine umfassende Grundversorgung garantieren.
Angestellte verfügen in der Regel über eine gesonderte Unfallversicherung (UV). Sie deckt durch den Beruf verursachte Krankheiten sowie Unfälle während Arbeit und Freizeit ab. Besteht diese Sozialversicherung nicht, müssen Unfälle über einen Zusatz bei der KV eingeschlossen werden.
Familienzulagen und Mutterschaftsentschädigung
Die Mutterschaftsentschädigung (MSE) oder Erwerbsersatzordnung (EO) ist zuständig für Zahlungen während des Mutterschutzes. Diese Sozialversicherung ersetzt in den 14 Wochen nach der Geburt eines Kindes das Einkommen der Mutter.
Kinder- und Ausbildungszulagen sind die zwei Pfeiler der Familienzulagen (FZ). Diese sollen Eltern beim Unterhalt ihrer Kinder unterstützen.
Sozialversicherungen rund um den Beruf
Die berufliche Vorsorge (BV) bildet die 2. Säule der Vorsorge. Wer als Angestellter einen bestimmten Jahreslohn überschreitet, muss darin einzahlen. Diese Sozialversicherung soll zusätzlich helfen, die Existenz im Alter zu sichern.
Bei einem Jobverlust springt die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein. Sie ist auch zuständig für Zahlungen bei Arbeitsausfällen die auf das Wetter zurückzuführen sind sowie im Falle von Kurzarbeit.