Vorsorge

Koordinationsabzug: So berechnen Pensionskassen den versicherten Lohn

Die obligatorische Altersvorsorge besteht aus AHV und Pensionskasse. Um die Rente zwischen diesen beiden Stellen zu koordinieren, wurde der sogenannte Koordinationsabzug eingeführt. Wie sich dieser berechnen lässt und wie er sich auf Teilzeit-Pensen auswirkt.

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Symbolbild © izusek / E+

Koordinationsabzug: So berechnen Pensionskassen den versicherten Lohn

Geht es ums Sparen fürs Alter sprechen wir in erster Linie von der ersten und zweiten Säule: der AHV und der Pensionskasse. Diese beiden Institutionen sollen ein ausreichendes Einkommen nach der Pensionierung sicherstellen. Solange wir erwerbstätig sind, werden von unserem Einkommen monatlich Beiträge abgezogen und der AHV-Ausgleichskasse respektive der Pensionskasse zugeführt.

Damit derselbe Lohnbeitrag aber nicht zweimal versichert wird, wurde der Koordinationsabzug eingeführt. Mit diesem wird der versicherte Lohn zwischen Pensionskasse und AHV gesplittet – oder eben koordiniert. Einfach erklärt, bestimmt der Koordinationsabzug den bei der Pensionskasse versicherten Lohnanteil.

Berechnung des Koordinationsabzugs

Die Berechnung des Koordinationsabzugs erfolgt aufgrund der maximalen AHV-Jahresrente (Stand 2017 monatlich 2350 Schweizer Franken, jährlich 28'200 Franken). Er beträgt 7/8 von dieser. Aktuell beläuft sich der Koordinationsabzug auf 24'675 Franken. In der Pensionskasse versichert ist nur der Lohnanteil, der darüber liegt. Bei einem Jahreseinkommen von 80'000 Franken beträgt der versicherte Lohn beispielsweise 55'325 Franken.

Auch bei Niedrigverdiener richtet sich der Koordinationsabzug nach der maximalen AHV-Rente. Bei Löhnen unter oder nur knapp über dem Koordinationsabzug wird jedoch ein pauschaler Betrag in der Pensionskasse versichert (1/8 der maximalen AHV-Rente), wobei erst Jahreseinkommen ab 21'150 Franken (Stand 2017) obligatorisch in der Pensionskasse versichert sind. Gleichzeitig gibt es auch eine Obergrenze für den maximal versicherten Lohn. Diese beläuft sich auf den dreifachen Betrag der maximalen AHV-Rente.

Koordinationsabzug ist bei Teilzeit relevant

Besonders wichtig ist der Koordinationsabzug deshalb für Personen die Teilzeit arbeiten. Denn obwohl ihr Lohn deutlich tiefer ist, und sie unter Umständen keine volle AHV-Rente bekommen, wird beim Berechnen des versicherten Lohns der volle Koordinationsabzug abgezogen und nicht der prozentuale Anteil. Bei einer 60-Prozent-Anstellung und einem Jahreseinkommen von 50'000 Franken beträgt der versicherte Lohn also beispielsweise lediglich 25'325 Franken.

Aufgrund dieser Regelung können Deckungslücken entstehen. Dem etwas entgegenwirken können Arbeitnehmer zwar mit der freiwilligen Altersvorsorge in der Säule 3a. Nicht nur die Pensionskassen-Beiträge und die Altersrenten berechnen sich aber nach dem versicherten Lohn. Auch die Kinder-, Hinterbliebenen und Invalidenrenten richten sich danach.

Koordinationsabzug soll flexibler werden

Auf politischer Ebene wurde das Missverhältnis erkannt. Mit der Reform der Altersvorsorge soll der Koordinationsabzug angepasst werden. Einerseits soll er gesenkt sowie flexibilisiert werden und dem Umstand, dass immer mehr Personen Teilzeit arbeiten Rechnung getragen werden.

Manche Pensionskassen wenden für in Teilzeit Angestellte allerdings bereits heute einen reduzierten Koordinationsabzug im Verhältnis des Pensums an, so dass die Angestellten bezüglich Altersvorsorge besser gestellt sind. Für die Berechnung der Altersrente ist es daher empfehlenswert vor Jobantritt das Reglement der jeweiligen Pensionskasse zu verlangen.

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