Private Vorsorge erhalten: Regeln für den Bezug der Säule 3a
Grundsätzlich erhält man erst ab dem regulären Rentenalter das Guthaben aus der Säule 3a. Der Bezug ist damit derzeit für Frauen zum 64. und für Männer zum 65. Lebensjahr vorgesehen.
Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf seiner Internetseite angibt, ist aber auch ein abweichender Bezug aus der Säule 3a möglich. So kann man bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter Anspruch auf das Guthaben erheben. Es ist aber auch möglich, den Säule 3a Bezug bis zu fünf Jahre aufzuschieben.
Spätestens zur Pensionierung muss man die Gelder jedoch beziehen. In bestimmten Fällen gibt es zudem die Möglichkeit für einen weiteren Vorbezug der Säule 3a.
In welchen Fällen ist ein Vorbezug aus der Säule 3a möglich?
Ein ausserordentlicher Bezug aus der Säule 3a kann unter anderem veranlasst werden für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Es ist auch möglich, damit eine Hypothek abzulösen.
Macht man sich selbständig oder verlegt den Wohnsitz an bestimmte Orte ausserhalb der Schweiz, ist unter Umständen ebenso eine frühzeitige Auszahlung des Altersguthabens möglich.
Auch bei Tod oder Invalidität des Einzahlenden kann dessen Altersguthaben vorzeitig ausgelöst werden. Ebenso wie für den Einkauf in eine Pensionskasse.
Was für Steuern zahlt man auf den Bezug aus der Säule 3a?
Der ordentliche Bezug aus der Säule 3a im Rentenalter erfolgt auf einmal. Wer für den Kauf von Wohneigentum oder aus anderen Gründen Beträge aus der gebundenen Vorsorge entnimmt, kann sich auch nur Teile des Guthabens auszahlen lassen.
Jede Auszahlung muss hierbei laut BSV versteuert werden. Für die Gelder aus der gebundenen Vorsorge besteht ein gesonderter reduzierter Steuersatz, der sich je nach Kanton unterscheiden kann.
Steuern sparen lassen sich beim Säule 3a-Bezug für die Rente, indem man mehrere Vorsorgekonten hat, die gestaffelt in unterschiedlichen Jahren ausgezahlt werden. In diesem Fall fängt man bereits einige Jahre vor dem geplanten Renteneintrittsalter an, sich das Altersguthaben von dem ersten Vorsorgekonto auszahlen zu lassen. Die weiteren folgen dann, bis der letzte Bezug beim Eintritt der Rente zur Verfügung steht.