Sparen mit der Säule 3a: Wie hoch ist der Maximalbetrag?
Wer in die Säule 3a einzahlen möchte, kann dies bis zu einem Maximalbetrag tun. Wie hoch dieser ist, kann sich stark unterscheiden.
Für Angestellte ist es ab einem Jahreseinkommen von CHF 21'150.- (Stand: 2015) obligatorisch, einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule, meist ist das eine Pensionskasse, angeschlossen zu sein. Freiwillig in diese berufliche Vorsorge einzahlen können darüber hinaus Selbständigerwerbende.
Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann zusätzlich freiwillig in die Säule 3a einzahlen. In 2015 wurde der Maximalbetrag dafür auf CHF 6'768.- festgesetzt.
Maximalbetrag Säule 3a für alle ohne Anschluss an eine Pensionskasse
Erwerbstätige, die keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen sind, dürfen jährlich einen wesentlich höheren Betrag in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall wurde der Maximalbetrag für 2015 auf 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 33'840.- festgesetzt.
Von Nachteil ist, dass die Säule 3a, im Gegensatz zur 2. Säule, keine Risikoversicherung für Tod und Invalidität einschliesst. Wer nicht in die berufliche Vorsorge einzahlt, sollte diese Risiken deshalb über eine gesonderte Versicherung abdecken.
Was bedeutet der Maximalbetrag für ein Ehepaar?
Die Maximalbeträge der Säule 3a gelten für Einzelpersonen. Ehepaare können demnach unter Umständen von einer erheblichen Reduktion des steuerbaren Einkommens profitieren, wenn beide berufstätig sind und den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen.
Über den Maximalbetrag der Säule 3a hinaus für das Alter sparen
Wem der Maximalbetrag für die Säule 3a nicht ausreichend private Vorsorge ist, der kann zusätzlich auf die Säule 3b setzen. Diese freie Vorsorge wird zwar nicht grundsätzlich staatlich gefördert, dafür können Sie dabei selbst entscheiden, wie flexibel Sie Ihr Geld anlegen und wie hoch die eingezahlten Beträge sein sollen.