Vorsorge

Staatliche Altersvorsorge: So funktioniert die 1. Säule

Die 1. Säule in der Schweiz bildet die staatliche Vorsorge. Sie soll im Alter die Existenz sichern und bei Invalidität oder Tod einspringen.

Wer zahlt wie viel in die 1. Säule ein?

Jeder, der in der Schweiz wohnt oder erwerbstätig ist, muss obligatorisch in die staatliche Vorsorge einbezahlen. Fällig werden Zahlungen mit Beginn der Volljährigkeit. Wenn Jugendliche arbeitslos sind, müssen sie erst ab dem 20. Lebensjahr einzahlen. Die Einzahlung endet in der Regel mit dem Beginn der Rente.

Die staatliche Vorsorge basiert auf einem Umlageverfahren. Das heisst, die in die 1. Säule eingezahlten Beiträge werden für die Finanzierung der aktuellen Auszahlungen, wie die Rente, genutzt.

Die Höhe der Einzahlung bemisst sich an dem jeweiligen Einkommen des Versicherten. Für Arbeitnehmer gilt für AHV und IV ein Prozentsatz von 10,3 Prozent (Stand 2015). Die Hälfte dieses Beitrags zahlt der Arbeitgeber, die andere wird direkt vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen.

Weitere Prozentsätze, wie etwa für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige, finden Sie unter www.ahv-iv.ch.

Wie viel Rente erhält man aus der staatlichen Vorsorge?

Die Höhe der Bezüge aus der 1. Säule werden endgültig erst nach Festlegung der definitiven Pensionierung berechnet. Die Rente aus der staatlichen Vorsorge wird dann monatlich an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.

Massgeblich für die Höhe der Rente aus AHV / IV ist, wie lange und wie viel jemand in die 1. Säule eingezahlt hat. Die ausgezahlten Beträge bewegen sich bei vollem Leistungsbezug zwischen der minimalen Rente von CHF 1'170.- und der maximalen von CHF 2'340.-. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3'510.- (Stand: 2014).

Vorsicht vor Lücken bei den Beiträgen für die 1. Säule

Um die maximale AHV / IV-Rente erreichen zu können, muss der Versicherte so lange in die 1. Säule eingezahlt haben, wie es für seinen Jahrgang vorgegeben ist. Wie viele Beitragsjahre dies sind, kann man in der dazugehörigen Tabelle nachlesen, die Skala 44 genannt wird.

Wenn nicht lückenlos bis zum Rentenalter in die 1. Säule eingezahlt wird, kann sich das negativ auf die Rente auswirken. Die Auszahlungen werden entsprechend der fehlenden Beitragsjahre gekürzt.

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