Vorsorge in der Schweiz: Das 3-Säulen-Prinzip im Überblick
Von einem 3-Säulen-Prinzip wird gesprochen, weil das Konzept aus drei verschiedenen Elementen der Altersvorsorge besteht: Staatliche, berufliche und private Vorsorge. Sie alle werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert.
1. Säule: Staatliche Vorsorge
Dieser Teil des 3-Säulen-Modells wird auch AHV-/IV-Rente genannt und soll nach der Pensionierung die Existenz absichern. In die 1. Säule einzuzahlen ist ab Volljährigkeit obligatorisch für die gesamte Bevölkerung.
Die Beitragshöhe schwankt dabei stark, je nach Einkommen. In Vollzeit Erwerbstätige zahlten 2014 laut SVA 10,3, Selbständigerwerbende 9,7 Prozent von ihrem Lohn und Nichterwerbstätige, je nach Vermögen und Einkommen, von CHF 480,- bis CHF 24'000.- pro Jahr. Arbeitnehmer zahlen jedoch nur die Hälfte dieses Prozentsatzes selbst, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Um die Existenz zu sichern, reicht die Rente aus der 1. Säule heute nur noch bedingt aus. Daher nehmen die ergänzenden Leistungen aus dem 3-Säulen-Prinzip einen immer wichtigeren Platz bei der Altersvorsorge ein.
Die 2. Säule stützt sich auf das Gesetz über berufliche Vorsorge (BVG). Sie soll dazu beitragen, dass Erwerbstätige nach der Pensionierung ihren gewohnten Lebensstandard halten können.
In die 2. Säule müssen Berufstätige ab einem Jahreseinkommen von über CHF 21'150.- (Stand 2015) obligatorisch einzahlen. Selbständigerwerbende können ebenfalls in die berufliche Vorsorge einzahlen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Die 2. Säule wird meist von Pensionskassen, aber auch von Versicherungen oder Sammelstiftungen angeboten.
3. Säule: Private Vorsorge
Berufstätige, die im Alter nicht oder nur wenig verzichten möchten, müssen darüber hinaus meist auch in die 3. Säule einzahlen. Diese Vorsorge ist jedoch generell freiwillig.
Die Säule kann über eine gebundene Vorsorge (Säule 3a) abgeschlossen werden. Das Kapital kann in diesem Fall nur zweckgebunden zur Finanzierung im Alter verwendet werden, ist also nicht frei verfügbar. In diese Vorsorgeform einbezahlte Beiträge sind steuerlich abzugsberechtigt.
Die freie Vorsorge (Säule 3b) kann zusätzlich zu dem 3-Säulen-Modell abgeschlossen werden, aber auch als Ersatz für die Säule 3a. Der Vorteil ist hierbei, dass über das eingezahlte Kapital jederzeit verfügt werden kann, bei vorzeitiger Ablöse teils jedoch mit Verlust. In die Säule 3b einbezahlte Beiträge sind allerdings nicht grundsätzlich steuerlich abzugsberechtigt.
Mehr zu dem 3-Säulen-Prinzip lesen Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unter bsv.admin.ch