Vorsorge in der Schweiz: So funktioniert das 3 Säulen Prinzip
Bei der 1. Säule handelt es sich um eine staatliche Vorsorge, in die ab dem 18. Lebensjahr eingezahlt wird. Für jeden in der Schweiz Wohnenden oder Erwerbstätigen ist das Einzahlen obligatorisch.
Nach der Pensionierung erhält man aus dieser Vorsorge die AHV-/IV-Rente, die zur Existenzsicherung beitragen soll. Mit der 1. Säule ist zudem eine Risikoversicherung für Invalidität und Tod verbunden. Die staatliche Vorsorge springt im Versicherungsfall unter Umständen für anfallende Kosten ein.
Die Beiträge für die 1. Säule gliedern sich nach Einkommen und Art der Beschäftigung. Wer in Vollzeit angestellt ist, zahlte laut Sozialversicherungsanstalt (SVA) in 2014 10,3 Prozent des Lohns, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen hiervon jeweils die Hälfte. Selbständige mussten 9,7 ihres Einkommens an die staatliche Vorsorge abgeben.
Die 2. Säule ergänzt die staatliche Vorsorge
Um die Gelder aus der 1. Säule zu ergänzen, gibt es die berufliche Vorsorge. In vielen Fällen wird die 2. Säule durch eine Pensionskasse abgedeckt, deshalb wird sie oft mit dieser gleichgesetzt. Diese Vorsorge wird aber unter anderem auch durch Versicherungen angeboten.
Einzahlen in die 2. Säule müssen Angestellte, die jährlich mehr als CHF 21'150.- (Stand: 2015) verdienen. Die Beiträge sind nach dem Alter gestaffelt. 25-34-Jährige zahlen 7 Prozent, 35-44-Jährige 10 Prozent, 45-54-Jährige 15 Prozent und 55-65/64-Jährige 18 Prozent des Lohns. Dazu kommen Beiträge für die Invaliden- und Hinterlassenenrente von etwa 3-4 Prozent.
Wer selbständig ist, kann ebenfalls mit Hilfe dieser Säule vorsorgen, ist aber nicht verpflichtet dazu.
Die 3. Säule: Trägt zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter bei
Diese private Vorsorge ist freiwillig, aber meist sinnvoll, wenn man im Alter nicht übermässig verzichten möchte. Die 3. Säule besteht aus Säule 3a und 3b. Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge für Erwerbstätige und kann regulär nur für die Absicherung im Alter genutzt werden. Ein Vorbezug ist unter bestimmten Umständen möglich. Zudem ist der Betrag begrenzt auf CHF 6'768.- für Angeschlossene einer Pensionskasse und auf CHF 33'840.- für alle ohne Anschluss an eine Pensionskasse (Stand: 2015). Dafür wird sie staatlich gefördert, die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
In die Säule 3b kann jeder einzahlen. Sie ersetzt oder ergänzt die private Vorsorge aus der Säule 3a. Bei der Säule 3b entscheidet der Einzahlende, wie flexibel er sein Kapital anlegt. Allerdings besteht hier oft ein höheres Verlustrisiko und die Einzahlungen werden nicht grundsätzlich steuerlich begünstigt.
Mehr zum 3-Säulen-Prinzip beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unter bsv.admin.ch