Wann ein Erbschein nötig ist und wie man ihn beantragt
Um nachzuweisen, dass Erben berechtigt sind, einen Nachlass zu erhalten, können Sie die Ausstellung eines Erbscheins beantragen. Doch wann ist das sinnvoll? Wie viel kostet ein Erbschein? Und was muss man tun, um ihn zu bekommen?

Der Erbschein wird auch Erbenbescheinigung oder Erbbescheinigung genannt. Ihn zu beantragen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch kann nur damit über das Vermögen eines Verstorbenen verfügt werden. So zahlen beispielsweise Banken die Guthaben verstorbener Kunden nur dann an die Nachkommen aus, wenn ein Erbschein vorliegt. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte irrtümlicher Weise in die falschen Hände geraten.
Erbschein beantragen: Wer ist berechtigt und wo geht das?
Sind Testament oder Erbvertrag vorhanden, können die darin begünstigten Erben nach der amtlichen Eröffnung einen Erbschein beantragen. Liegt keines der beiden vor, ist ein Antrag nur für diejenigen möglich, die nach dem Gesetz erbberechtigt sind. Sind mehrere Personen betroffen, müssen diese gemeinsam einen Erbschein beantragen.
Wer einen Erbschein beantragen will, muss sich an die im jeweiligen Kanton zuständige Behörde wenden. In Basel-Stadt und im Kanton Bern ist etwa das Erbschaftsamt für Erbscheine zuständig. Im Kanton Zürich wiederum kann der Erbschein beim Einzelrichter des Bezirks angefordert werden, in dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war. Im Kanton Graubünden dagegen ist die Nachlassbehörde für den Erbschein zuständig.
Notwendige Unterlagen und Kosten für den Erbschein
Zusammen mit dem Antrag für den Erbschein müssen eine Kopie des Todesscheins und eine Annahmeerklärung der Erbschaft durch die berechtigten Erben eingereicht werden. Zudem braucht es einen Auszug aus dem Zivilstandsregister, um die Berechtigung für das Erbe nachzuweisen.
Die Kosten für den Erbschein sind unterschiedlich und können bis zu mehreren tausend Franken betragen. Die Gebühren richten sich dabei unter anderem nach der Höhe des Nachlasses und dem notwendigen Aufwand durch die Behörde. Kosten können gespart werden, wenn man nur so viele Erbscheine wie unbedingt notwendig beantragt. Zum Beispiel im Kanton Zürich betragen die Kosten für einen Erbschein zwischen CHF 120.- und CHF 2000.-.
Dauer bis zur Ausstellung und Fristen für den Erbschein
Nach dem Antrag kann es bis zu zwölf Wochen dauern, bis der Erbschein ausgestellt wird. Zu beachten ist hierbei, dass die Ausstellung des Erbscheins frühestens einen Monat nach Mitteilung über die Testamentseröffnung erfolgt. Dies gilt natürlich nur für den http://www.testamente.ch/testament-eroeffnung).
Unter Umständen kann das Erstellen des Erbscheins jedoch durch eine Einsprache gestoppt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die eingesetzten Erben im Testament oder Erbvertrag von den gesetzlichen abweichen. Die gesetzlichen Erben können mit ihrer Einsprache dann die Ausstellung erst mal verhindern, bis die rechtlichen Ansprüche eindeutig aufgeklärt sind.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Erbschein finden Sie auch hier.
Erbe ablehnen statt Erbschein beantragen
Gerade dann, wenn hohe Schulden vorhanden sind und die Erben dadurch in eine finanzielle Notlage geraten können, ist ein Nichtantreten der Erbschaft eine überlegenswerte Alternative. Innerhalb einer Monatsfrist können die gesetzlichen und die eingesetzten Erben eine Bestreitung bewirken. In diesem Fall wird die Erbschaft nicht zugestellt und die Erbmasse verwahrt. Unter Umständen wird zudem eine Erbschaftsverwaltung eingesetzt. Mehr dazu lesen Sie hier.