Wann müssen Sie Pensionskassenbeiträge zahlen und wie viel?
Selbständigerwerbende müssen keine obligatorischen Pensionskassenbeiträge zahlen. Sie können sich jedoch einer Pensionskasse anschliessen, wenn sie es möchten. Auch wer einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit bis drei Monaten hat, ist grundsätzlich von Pensionskassenbeiträgen befreit.
Was Sie von der beruflichen Vorsorge haben
Ein Teil der obligatorischen Pensionskassenbeiträge fliesst in eine Risikoversicherung für Tod und Invalidität. Bis Sie das 24. Lebensjahr überschreiten, zahlen Sie nur diesen Beitrag. Danach sorgen Sie mit den Pensionskassenbeiträgen zusätzlich für Ihre Rente vor.
Wie viel Sie an Pensionskassenbeiträgen zahlen
Die obligatorischen Pensionskassenbeiträge für die Rente sind je nach Alter unterschiedlich gestaffelt. Nach Angaben der Internetseite des BSV zahlen Sie von 25-34 derzeit 7 Prozent. Von 35-44 sind es 10 Prozent und von 45-54 schon 15 Prozent Ihres koordinierten Lohns. In den letzten Arbeitsjahren von 55-64/65 steigen die Pensionskassenbeiträge dann noch einmal auf 18 Prozent.
Hinzu kommen die Zahlungen für die Risikoversicherung. Diese können laut BSV unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel sollen es aber 3 bis 4 Prozent des versicherten Lohns.
Für das Einzahlen der gesamten Pensionskassenbeiträge ist Ihr Arbeitgeber zuständig. Mindestens die Hälfte davon muss er übernehmen, die andere Hälfte zieht er von Ihrem Bruttolohn ab. Je nach Arbeitgeber, kann es aber auch gut sein, dass Sie deutlich weniger an Pensionskassenbeiträgen zahlen müssen. Viele Unternehmen geben mehr als die geforderten 50 Prozent dazu.
So kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber 60 oder 70 Prozent zahlt und Sie nur den Rest. Im besten Fall übernimmt er die Pensionskassenbeiträge komplett.