Was ist der BVG-Koordinationsabzug und wie wirkt er sich aus?
Dieser koordinierte Lohn entsteht, wenn das Einkommen um den BVG-Koordinationsabzug verringert wird. Somit wird nicht der gesamte Lohn in der zweiten Säule versichert, sondern nur der Teil nach dem Koordinationsabzug.
BVG-Koordinationsabzug wird regelmässig festgelegt
Ebenso wie der Mindestlohn für die BVG-Pflicht wird auch die Höhe des Koordinationsabzugs immer wieder neu festgelegt. Im Jahr 2015 beträgt der Abzug etwa CHF 24'675.-. Im Vorjahr waren es noch CHF 24'570.-.
Die Berechnung des bei der BVG versicherten Lohns kann Jeder selbst vornehmen. Massgebend dafür ist der Bruttolohn, der auf dem Lohnausweis angegeben ist. Dieser entspricht dem AHV-Jahreslohn. Sind Sie bei mehreren Arbeitgebern tätig, wird der BVG-Koordinationsabzug für jedes der Lohnblätter einzeln angewandt.
Ein Beispiel zeigt, wie die Anwendung des Koordinationsabzugs funktioniert: Beträgt der Lohn im Jahr CHF 60'000.-, und wird dieser um den aktuellen Koordinationsabzug für 2015 verringert, bleibt ein versicherter, oder koordinierter, Lohn von CHF 35'325.-. Dieser Teil des Lohns wird bei der zweiten Säule angerechnet.
Koordinationsabzug benachteiligt Angestellte in Teilzeit
Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, kann das dazu führen, dass durch den BVG-Koordinationsabzug eine Benachteiligung bei der zweiten Säule entsteht. Verdienen Sie etwa CHF 60'000.-, aufgeteilt auf zwei Arbeitgeber mit je CHF 30'000.- Einkommen, beträgt der versicherte Lohn jeweils CHF 5'325.-. Insgesamt wären dies CHF 10'650.-. Im Vergleich beträgt der versicherte Lohn bei einem einzelnen Einkommen von CHF 60'000.- die oben genannten CHF 35'325.-.