Vorsorge

Was ist ein Freizügigkeitskonto und wofür braucht man es?

Es gibt mehrere Gründe dafür, warum ein Freizügigkeitskonto relevant wird. Geben Sie etwa vorübergehend oder dauerhaft Ihren Beruf auf und sind so nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie Ihre Vorsorgegelder daraus auf diesem Konto verwalten. Gleiches gilt, wenn Sie arbeitslos werden oder etwa in eine Tätigkeit wechseln, bei der Ihr Lohn unter dem versicherbaren Mindestbetrag liegt.

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Symbolbild © AleksandarNakic / E+

Geben Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse in einer solchen Situation kein Freizügigkeitskonto an, zu dem Ihr Altersguthaben überwiesen werden kann, landen die Gelder unter Umständen bei einer Auffangeinrichtung. Dort wird das Altersguthaben jedoch oft relativ schlecht verzinst, daher lohnt es sich in der Regel nach Austritt aus der Pensionskasse schnell zu reagieren und ein Freizügigkeitskonto zu beantragen.

Freizügigkeitskonto bietet Vorzugszinsen

Das Freizügigkeitskonto funktioniert ähnlich wie ein Sparkonto mit Vorzugszinsen. Je nach Bank können die Zinssätze sich jedoch deutlich unterscheiden. Deshalb sollten Sie vor der Beantragung eines Freizügigkeitskontos die Zinsen mehrerer Anbieter miteinander vergleichen.

Im Internet finden sich diverse Vergleiche für Zinssätze. Bei den unterschiedlichen Banken reichen diese von etwa 0,15 bis 0,5 Prozent.

Vorzeitige Auszahlung vom Freizügigkeitskonto nur bei Ausnahmen

Die Pensionskassen-Gelder auf dem Freizügigkeitskonto bleiben grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen. Bei der Auszahlung gibt es einen Spielraum von fünf Jahren vor dem regulären Rentenalter bis fünf Jahre danach. Ausgezahlt wird das Guthaben auf einmal.

Die Beiträge werden bei der Auszahlung steuerpflichtig. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Gelder auf zwei Freizügigkeitskonten aufzuteilen und sich diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten auszahlen zu lassen.

Wer noch früher als vorgesehen Gelder von einem Freizügigkeitskonto beziehen möchte, kann das nur unter bestimmten Voraussetzungen. So kann eine Auszahlung des Altersguthabens zum Beispiel beantragt werden, wenn selbst genutztes Wohneigentum erworben wird, bei Wechsel in die Selbständigkeit, bei Auswanderung aus der Schweiz oder auch im Falle einer Invalidität.

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