Vorsorge

Was ist eine Patientenverfügung und wie wird sie erstellt?

Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass man keine Entscheidungen mehr treffen kann. In einer solchen Situation regelt die Patientenverfügung wichtige Vorgehensweisen.

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Symbolbild © Heiko119 / iStock / Getty Images Plus

Mit einer Patientenverfügung stellt man sicher, dass die eigenen Wünsche, zum Beispiel in Bezug auf lebenserhaltende Massnahmen, respektiert werden. Man entbindet damit zudem die Angehörigen davon, unter Umständen schwierige Entscheidungen treffen zu müssen.

Patientenverfügung erstellen: Das kann enthalten sein

Es gibt Formulare für eine Patientenverfügung, die einfach ausgefüllt und unterschrieben werden können. Wer möchte, kann auch selbst eine Patientenverfügung erstellen. Dabei ist eine kurze Version möglich, die nur Wünsche bezüglich Reanimation, Lebenserhaltung und die Festlegung einer Vertretungsperson beinhaltet.

Es kann aber auch eine ausführliche Patientenverfügung verfasst werden, in der zusätzlich die eigenen Werte erläutert werden sowie spezifischer auf das Vorgehen in bestimmten Situationen eingegangen wird. Hier können etwa genaue Anweisungen zur künstlichen Ernährung aufgeführt oder ein Ersatz bestimmt werden, falls die Vertretungsperson ausfällt.

Wichtig ist, dass man beim Verfassen urteilsfähig ist und das Dokument mit Datum versieht sowie unterschreibt. Vorteilhaft ist, eine Kopie beim Hausarzt zu hinterlegen oder auch eine Hinweiskarte zu erstellen, die im Geldbeutel aufbewahrt wird und erklärt, wo die Patientenverfügung zu finden ist. Auch sollte die Patientenverfügung alle paar Jahre erneuert werden, da sich Wünsche ändern können.

Patientenverfügung online: Formulare im Netz finden

Im Internet kann man unter Formularen in verschiedenen Ausführungen wählen. Mehrere Formulare gibt es etwa beim Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte unter fmh.ch. Auch beim Schweizerischen Roten Kreuz ist eine umfassende Online-Vorlage für die Patientenverfügung zu finden.

Zusammen mit der Patientenverfügung kann eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen werden. Während die Patientenverfügung Wünsche bezüglich medizinischer Versorgung festhält, klärt die Vorsorgevollmacht, wer sich etwa um die Verwaltung der Finanzen kümmert, wenn man selbst es nicht mehr kann.

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