Wie funktioniert eine Pensionskasse und wer zahlt darin ein?
In die berufliche Vorsorge, und damit meist in die Pensionskasse, einzahlen müssen alle Angestellten ab 25 Jahren, die jährlich mehr als CHF 21'150.- (Stand 2015) verdienen. Selbständige können ebenfalls in die 2. Säule einzahlen, müssen es aber nicht.
Was eine Pensionskasse alles leistet
Eine Pensionskasse muss gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. So werden bei jeder die gleichen Beiträge eingezahlt, von 7-10 Prozent des Lohns, und überall erhält man die gleiche Rente. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entsprach diese 2014 6,8 Prozent des Altersguthabens, das aus eingezahlten Beiträgen und einem festgelegten Mindestzinssatz besteht.
Ebenso springt die Pensionskasse ein, wenn der Versicherte durch Invalidität betroffen ist. Hierbei entspricht die jährliche Invalidenrente höchstenfalls 6,8 Prozent des hochgerechneten Altersguthabens.
Stirbt der Versicherte, deckt die Pensionskasse unter Umständen eine Hinterlassenenrente ab. Diese kann laut BSV für den Partner bis 60 Prozent der bezogenen Alters- bzw. der vollen Invalidenrente betragen oder aus einer einmaligen Kapitalabfindung von 3 Jahresrenten bestehen. Waisen erhalten bis 20 Prozent der Invaliden- oder Altersrente.
Pensionskassen bieten teils unterschiedliche Konditionen
Über das reguläre Altersguthaben hinaus kann es einen überobligatorischen Teil geben. Dies kommt vor, wenn eine Pensionskasse eine höhere als die gesetzlich vorgegebene Verzinsung anbietet. Mehr Zinsen bedeuten dann mehr Altersguthaben und damit mehr Rente.
Auch andere Bereiche wie Verwaltungskosten oder Leistungen für Hinerbliebene können sich je nach Pensionskasse unterscheiden. Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie deshalb die Konditionen unterschiedlicher Pensionskassen miteinander vergleichen, bevor Sie sich entscheiden. Anhaltspunkte und wichtige Fragen, die Sie sich vor der Wahl stellen sollten, finden Sie unter anderem bei 123-pensionierung.ch.
Unabhängige Beratung zur Pensionskasse in Anspruch nehmen
Versicherte, die Fragen zu ihrer Pensionskasse haben, können sich etwa an den Verein BVG Auskünfte wenden. Sie finden ihn hier.
Konkrete Fragen werden auch von der Zentralstelle 2. Säule beantwortet, die hier zu finden ist. Ausführliche Infos und Tipps zur beruflichen Vorsorge gibt es auch beim Bundesamt für Sozialversicherungen.