Wie geht ein Vorbezug der Pensionskasse und welche Folgen hat er?
Ein Vorbezug von Geldern aus der Pensionskasse ist in bestimmten Fällen möglich. Doch fehlen vorbezogene Beträge später beim Altersguthaben.
Vorbezug aus der Pensionskasse für ein Eigenheim
Sie möchten sich für ihre Altersvorsorge Wohneigentum anschaffen? Dann können Sie zur Finanzierung des Eigenheims Geld aus Ihrer Pensionskasse nutzen. Laut Schweizerischer Bundeskanzlei gilt Gleiches für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen sowie den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften.
Jedoch kann ein Vorbezug aus der Pensionskasse nur alle fünf Jahre erfolgen. Das gesamte Kapital kann zudem nur bis zum 50. Lebensjahr ausgezahlt werden, danach sind eingeschränkte Beträge verfügbar. Verheiratete brauchen für einen Antrag die Zustimmung des Partners.
Planen Sie einen Vorbezug aus der Pensionskasse für das Eigenheim, fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung nach den Rahmenbedingungen.
Pensionskassen-Vorbezug wegen Selbständigkeit
Wechseln Sie in eine selbständige Tätigkeit, müssen Sie nicht mehr obligatorisch in die 2. Säule einzahlen. Sie können dies zwar freiwillig weiterhin tun, in diesem Fall ist aber auch ein Vorbezug der bisher eingezahlten Beträge aus der Pensionskasse möglich.
Um Geld vorzubeziehen, müssen Sie Ihrer Vorsorgeeinrichtung beweisen, dass Sie in die Selbständigkeit gewechselt haben. Dafür können Sie etwa eine AHV-Bestätigung oder den Eintrag ins Handelsregister nutzen.
Mit dem Antrag sollten Sie aber nicht zu lange warten. Laut Bundeskanzlei muss ein Vorbezug «im Jahr nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit» beantragt werden. Bei Verheirateten braucht es auch hier eine Zustimmung des Partners.
Gelder aus der Pensionskasse vorbeziehen wegen Wegzug ins Ausland
Ziehen Sie endgültig aus der Schweiz weg, können Sie einen Vorbezug veranlassen. Bei Ausreise in EU / EFTA-Staaten ist dies jedoch meist nicht möglich, da auch in diesen Ländern die Einzahlung in die berufliche Vorsorge oft ebenfalls obligatorisch ist. Die Gelder aus der Pensionskasse werden in diesem Fall auch erst im Alter ausgezahlt.
In weiteren Fällen kann eine Auszahlung bei der Pensionskasse beantragt werden. Hierfür müssen Sie nachweisen, wohin Sie umziehen.
Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich einmal Geld aus der Pensionskasse auszahlen, verringert dies Ihre Altersrente, sowie eventuelle Zahlungen im Fall von Tod oder Invalidität. Erst, wenn Sie den vollen Betrag zurückgezahlt haben, erhalten Sie wieder den ganzen Anteil.