Wie Sie ein rechtsgültiges Testament erstellen
Ein Testament richtig verfassen: wie Sie Ihr Erbe richtig aufteilen, was Sie beim Pflichtteil beachten müssen und wann es gültig ist.

Testament verfassen – die 2 Möglichkeiten
Wenn Sie ein Testament verfassen ist es nur dann gültig, wenn es in einer gesetzeskonformen Weise erstellt wird. Die sicherste, aber nicht günstigste Form ist das öffentliche Testament. Hierfür wendet sich der Testamentsverfasser an einen Notar oder die zuständige Stelle beim Kanton. Dort wird das Testament nach Ihren Vorgaben aufgesetzt und unter Anwesenheit zweier Zeugen offiziell beurkundet. Vor allem dann, wenn Sie die Befürchtung haben, dass Erben Ihre Urteilfähigkeit in Frage stellen könnten, ist diese Form die sicherste. Wenn Sie ein Testament verfassen wollen und komplexe Sachverhalte vorliegen kann ein Notar mit Rat und Tat zur Seite stehen. Doch diese Dienstleistung hat ihren Preis. Mit einigen hundert Fragen muss gerechnet werden.
Selbst ein Testament verfassen? Dann aber handschriftlich
Sie möchten ein Testament verfassen und keine Gebühren zahlen? Kostenlos ist das sogenannte eigenhändige Testament. Dabei verfassen müssen Sie folgendes beachten: Es hat nur dann Gültigkeit, wenn das Testament handschriftlich verfasst wird. Und zwar durchgängig. Anschliessend muss es mit Ort, Datum versehen und unterschrieben werden. Ausserdem muss es als Testament betitelt werden.
Grundsätzlich dient ein Testament dazu, Klarheit über den Nachlass zu schaffen und erblichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Wenn Sie Ihr Testament verfassen sollten die eigenen Vermögenswerte wie Immobilien, Möbel, Ersparnisse, Sparverträge, Lebensversicherungen und andere Gegenstände aufgelistet und zugeteilt werden. Bevor Sie das Testament verfassen sollten Sie sich deshalb einen detaillierten Überblick zu Ihren Vermögensverhältnissen verschaffen. Was werden Sie alles vererben? Welche Gegenstände sind in Ihrem Besitz? Welche Wertpapiere, Sparbriefe, Versicherungen gehören Ihnen? Anschliessend sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wem Sie was zukommen lassen wollen. Hierbei spielen ideelle Überlegungen ebenso eine Rolle wie monetäre. Vielleicht möchten Sie gewisse Dinge ganz speziell einem Menschen zukommen lassen, der es in Ihrem Sinne pflegt oder weiterführt. Oder Sie haben etwas zu vererben, dessen Besitz oder Pflege besondere Talente benötigt. Wenn Sie Ihr Testament verfassen sollten Sie Ihren Nachlass sorgfältig notieren und den entsprechenden Personen zuorden. Wenn Sie das Testament verfassen können Sie jedoch über den Nachlass nicht völlig frei verfügen, sondern müssen die jeweiligen Pflichtteile berücksichtigen.
Beim Testament verfassen Pflichteile beachten
Das Erbrecht teilt bestimmten Personen einen gesetzlichen Pflichtteil auf das Erbe zu. Dem hinterbliebenen Ehepartner steht ein Viertel des gesamten Nachlasses zu, die Nachkommen bekommen zusammen drei Achtel. Sind keine Nachkommen vorhanden steht dem Ehepartner die Hälfte des Vermögens zu. Sind nur Nachkommen vorhanden erhalten diese den ¾ des Nachlasses zu gleichen Teilen. Testamentarisch besteht die Möglichkeit sie auf einen Pflichtteil von drei Viertel zu beschränken und den Rest frei zuzuordnen.
Wenn nur noch die Eltern des Verstorbenen leben können Sie diese per Testament auf die Hälfte der Erbschaft oder ein Viertel beschränken, wenn sie auf den Pflichtteil gesetzt werden.
Personen begünstigen beim Testament verfassen
Wenn Sie Ihr Testament verfassen haben Sie natürlich auch die Möglichkeit Personen zu begünstigen, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge hinzugerechnet werden. Diese Begünstigten müssen mit Name und Anschrift genannt und ihnen der Geld- oder Sachwert zugeordnet werden. Bedenken Sie stets, dass Angehörige mit ihrem jeweiligen Pflichtteil bedacht werden müssen. Über den darüber hinausgehenden Wert können Sie im Testament frei verfügen.
Im Laufe der Jahre ändern sich persönliche Verhältnisse und Beziehungen. Unter Umständen kann dies Einfluss haben auf „Ihren letzten Willen“. Bestimmte Menschen haben einem Enttäuschungen zugefügt, andere kümmern sich rührend um einen. Familienverhältnisse können sich ebenso verändern wie Besitz- und Vermögensverhältnisse. Sie sollten deshalb immer mal wieder prüfen, ob Ihr Testament noch Ihren Wünschen entspricht. Wenn nicht können Sie es jederzeit verändern und ein neues Testament verfassen.
Das Originaltestament sollten Sie in einen Umschlag stecken und an einem sicheren Ort aufbewahren. Das kann ein Notar sein, wo Sie es hinterlegen, im Schliessfach einer Bank oder einer öffentlichen Stelle des Kantons. Natürlich auch Zuhause. Wichtig ist nur, dass Ihr Testament im Todesfalle auffindbar ist und Ihre Regelungen auch umgesetzt werden können.