Vorsorge

Wie Sie einen Erbstreit vermeiden und wer bei Konflikten hilft

Ein Erbstreit ist nicht nur eine nervenaufreibende Angelegenheit, sondern kann auch teuer werden, wenn er vor dem Gericht endet. Deshalb sollte ein Streit ums Erbe nicht eskalieren. Tipps, wie die Nachlassregelung zur Zufriedenheit aller Beteiligten geregelt werden kann.

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Symbolbild © PeopleImages / iStock / Getty Images Plus

Rund 50 Milliarden Franken werden jedes Jahr in der Schweiz vererbt. Das ist eine Menge Geld und ein bekanntes Sprichwort lautet: Bei Geld hört die Freundschaft auf. Deshalb kann ein Erbstreit Familienbande sprengen und Verwandte zu Feinden werden lassen. Das ist nicht nur unschön, sondern auch unnötig. Doch oft sind die Fronten so verhärtet, dass eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Nachlassregelung fast nicht mehr möglich ist.

Gerichtliche Auseinandersetzung bei Erbstreit kann teuer werden

Die Streithähne wenden sich dann meist an einen Anwalt und wollen den Erbstreit vor einem Gericht austragen lassen. Das ist sicherlich eine Möglichkeit, den Erbstreit zu klären. Aber: Ein Gerichtsprozess bedeutet neben der nervlichen Belastung einen hohen Zeitaufwand und die Anwaltskosten können, je nach Streitwert, CHF 10.000.- und mehr betragen. Es sollte deshalb alles getan werden, um den Erbstreit auf einem anderen Weg beizulegen.

Konfliktberatung bei Erbstreit

Eine sinnvolle, zugleich pragmatische und zudem noch kostengünstige Alternative einen Erbstreit beizulegen, ohne juristische Schritte einzuleiten, ist ein Mediationsverfahren. Es handelt sich hierbei um eine Konfliktberatung durch einen unparteilichen Mediator. Ziel einer Mediation ist es, den Erbstreit einvernehmlich beizulegen und zwar so, dass alle beteiligten Parteien zu ihrem Recht kommen. Der Mediator hört sich die Argumente an, führt vertrauliche Gespräche und unterbreitet Lösungsvorschläge, die den Erbstreit klären sollen. Bei dieser Lösungsfindung behalten die streitenden Parteien ihre Selbstbestimmung und sind nicht verpflichtet die Vorschläge zur Beilegung des Erbstreits zu akzeptieren.

Mediator informiert über die Rechtslage beim Erbstreit

Der Mediator klärt über die Rechtslage im Erbstreit auf und versucht das Verhältnis der Parteien auf einem harmonischen Niveau zu halten. Vertraulichkeit wird ebenso gewahrt wie Loyalität allen Beteiligten gegenüber.

Eine Mediation bei einem Erbstreit unterliegt einem klaren Ablauf. Am Anfang steht die Informationssammlung, es folgt eine Aufklärung über die Interessen der Beteiligten. Anschliessend werden Lösungsoptionen unterbreitet und Verhandlungen geführt. Kommt es zu einer Einigung im Erbstreit, wird eine schriftliche Vereinbarung entworfen und von den Beteiligten unterzeichnet.

Grundregeln einer Mediation bei einem Erbstreit

Der Schweizer Dachverband Mediation nennt die Grundregeln einer Mediation. Alle Beteiligten müssen sich zum Stillschweigen verpflichten und alle wichtigen Informationen offenlegen. Die Entscheidungskompetenz liegt alleine bei den Beteiligten. Persönliche Verletzungen sollen vermieden werden und der Mediator verpflichtet sich zur Neutralität.

Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, vor allem dann, wenn keine einvernehmliche Lösung im Erbstreit gefunden werden kann. Die Dauer eines Mediationsverfahrens hängt natürlich von der Einigungsbereitschaft der Beteiligten ab. Der Schweizer Dachverband Mediation spricht von zwei bis fünf Sitzungen. Die Stundensätze liegen zwischen CHF 150.- und CHF 300.-. Die Erfolgsquote liegt bei etwa 70 Prozent.

Übrigens: Ein Mediator unterstützt Erblasser und Erben auch schon zu Lebzeiten und sucht im Vorfeld zufriedenstellende Lösungen zur Nachlassplanung, damit ein Erbstreit erst gar nicht aufkommt.

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