Wie viel und wie am besten in die 3. Säule investieren?
Die 3. Säule gibt es als gebundene Vorsorge (Säule 3a) sowie als freie Vorsorge (Säule 3b). Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Als alleinige private Vorsorge ist jedoch meist die Säule 3a sinnvoller, während die Säule 3b sich in vielen Fällen eher als zusätzliche Absicherung eignet.
3. Säule als gebundene Vorsorge: Die Säule 3a
Die Säule 3a wird als gebundene Vorsorge bezeichnet, weil Gelder, die darin einbezahlt werden, nur für die Finanzierung des Alters genutzt werden können. Eine vorzeitige Auszahlung des gesparten Vermögens ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Obwohl sie damit im Vergleich einen Nachteil gegenüber der freien Vorsorge hat, ist die Säule 3a dennoch in den meisten Fällen die sinnvollere Wahl, wenn es um die 3. Säule geht.
Die gebundene Vorsorge hat unter anderem den Vorteil, dass darin einbezahlte Beiträge garantiert steuerlich abzugsfähig sind. Zudem deckt die Säule 3a Risiken wie Invalidität oder Tod mit ab. Das bedeutet, wenn der Versicherungsnehmer durch eines davon betroffen ist, können Auszahlungen aus der Säule 3a den finanziellen Schaden, der dadurch entsteht, mit abdecken.
3. Säule als freie Vorsorge: Die Säule 3b
Die freie Vorsorge ist komplett unabhängig von staatlichen Vorgaben. Hier können Sie frei wählen, wie viel und in welcher Weise Sie Geld ansparen. Der Vorteil dabei ist, dass diese Form der 3. Säule besonders flexibel ist. Das dafür eingezahlte Geld muss etwa nicht unter jeden Umständen für die Altersvorsorge genutzt werden. Sie selbst können in der Regel entscheiden, wann Sie auf das Geld zugreifen und was Sie damit machen möchten.
Nachteilig ist bei der Säule 3b, dass die dafür getätigten Einzahlungen nicht generell von der Steuer begünstigt sind. Während Gelder für die Säule 3a direkt vom jährlichen Einkommen abgezogen werden können, müssen Sie Investitionen in die Säule 3b in Ihr steuerbares Einkommen mit einbeziehen.
Wie viel kann man in die 3. Säule einbezahlen?
In die Säule 3a kann jeweils nur ein bestimmter Anteil eingezahlt werden. Wie viel das höchstens sein darf, hängt davon ab, ob man sich einer Pensionskasse angeschlossen hat oder nicht. Mit Anschluss an eine Pensionskasse ist der Betrag in 2015 auf eine Höhe von CHF 6'768.- maximal festgelegt, ohne Pensionskasse sind es generell 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, jedoch in 2015 höchstens CHF 33'840 .-.
Wie Sie bei der Säule 3b eine Einzahlung regeln, hängt ganz von dem Modell ab. Hier können Sie frei wählen, wie Sie Ihr eingezahltes Geld anlegen und wieder ausgezahlt bekommen möchten.
Auszahlung der 3. Säule
Die Auszahlung von Geldern aus der 3. Säule beginnt regulär mit dem Eintritt des Rentenalters. Ausnahmen genehmigen aber auch unter Umständen eine vorzeitige Entnahme von Beträgen aus der Säule 3a. Dazu gehören etwa die Finanzierung von Wohneigentum, Einkauf in eine Pensionskasse oder das Auswandern aus der Schweiz.
Wie Sie die Auszahlung der Säule 3b regeln, können Sie selbst entscheiden. Es hängt davon ab, ob und wie Sie den Vertrag für die 3. Säule angelegt haben.