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Ihre Rechte und Pflichten bei einer Wohnungskündigung

Für die Wohnungskündigung gibt es Fristen und Formen die eingehalten werden müssen. Wie Sie rechtsgültig eine Wohnung kündigen und wo im Internet entsprechende Vorlagen für eine Wohnungskündigung zu finden sind.

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Für Mieter gibt es bei einer Wohnungskündigung in der Schweiz rechtsverbindliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen, damit diese gültig ist.

Grundsätzlich muss der Mieter die Schriftform einhalten, wenn er eine Wohnung kündigen will.

Eine Wohnungskündigung muss von allen Mietern unterschrieben werden, also zum Beispiel von beiden Konkubinatspaaren und bei einer Wohngemeinschaft von allen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben. Die Wohnungskündigung sollte zudem eingeschrieben an den Vermieter versendet werden, damit man im Streitfall einen Beweis für das fristgerechte Kündigen der Wohnung hat.

Gesetzliche Fristen bei Wohnungskündigung

Die Mindestkündigungsfrist beträgt in der Schweiz nach dem Mietrecht drei Monate. Bei einem möblierten Zimmer sind es minimal zwei Wochen. Eine längere Wohnungskündigungsfrist kann zwischen Mieter und Vermieter vertraglich vereinbart werden, kürze Fristen als die im Mietrecht genannten sind allerdings nicht gültig. Wird im Vertrag keine gesonderte Wohnungskündigungsfrist festgehalten greift die gesetzliche Frist von drei Monaten.

Ganz wichtig beim Versand der Wohnungskündigung ist, dass sie nur als fristgerecht gilt, wenn sie vor Beginn der Kündigungsfrist eintrifft. Hierbei ist nicht der Datum des Poststempels entscheidend. Der Vermieter muss die Wohnungskündigung tatsächlich rechtzeitig erhalten haben. Schieben Sie es deshalb am besten nicht bis auf den letzten Tag, Ihre Wohnung zu kündigen. Versenden Sie das unterschriebene Dokument auf jeden Fall mindestens mehrere Tage bevor die Frist abläuft.

Als Alternative können Sie auch das Versenden per Einschreiben übergehen und dem Vermieter die Wohnungskündigung stattdessen persönlich geben, wenn dieser bereit ist, diese anzunehmen. Dabei müssen Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass der Vermieter Ihnen den Erhalt mit Datum und Unterschrift quittiert.

Vorzeitige Wohnungskündigung: Fristlos kündigen oder Nachmieter suchen

Der Mieter hat die Möglichkeit eine Wohnung fristlos zu kündigen nur dann, wenn ein Verbleib in der Wohnung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist. Wann eine Wohnsituation als nicht mehr zumutbar gilt, legt das Mietrecht genau fest, so dass die Gültigkeit einer fristlosen Wohnungskündigung im Einzelfall entschieden werden muss.

Unstrittig ist die fristlose Wohnungskündigung aber dann, wenn durch eine weitere Nutzung der Wohnung die Gesundheit der Mieter beeinträchtigt wird. In diesem Fall ist die fristlose Wohnungskündigung sofort gültig.

Eine andere Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden ist es, wenn Sie dem Vermieter einen Nachmieter präsentieren. Sobald Sie einen solventen und «zumutbaren» Nachmieter gefunden haben, muss der Vermieter diesen akzeptieren und Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.

Vorlage für Wohnungskündigung im Internet

Damit die schriftliche Wohnungskündigung alle rechtlichen Formvorschriften enthält, ist es empfehlenswert, eine Musterkündigung zu verwenden. Eine Vorlage für eine Wohnungskündigung finden Sie im Internet beispielsweise unter http://www.comparis.ch/immobilien/info/glossar/kuendigung-mietvertrag.aspx.

Wohnungskündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann eine Wohnungskündigung nur auf dem vom Kanton genehmigten Formular vollziehen. Alle im Mietvertrag genannten Personen müssen eine separate Wohnungskündigung in Schriftform erhalten. Unter Umständen muss der Vermieter das Kündigen der Wohnung begründen. Selbstverständlich gelten auch hierbei die entsprechenden Fristen.

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