Wohnen

Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie eine Immobilie vermieten

Wenn Sie eine Immobilie vermieten sollten Sie einige grundlegende Dinge beachten, um möglichen Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden.

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Symbolbild © Giselleflissak / E+

Bevor Sie eine Immobilie vermieten müssen Sie einen Mieter finden. Es gibt Internetportale, die Sie nutzen können, ebenso wie Zeitungsanzeigen und Immobilienmakler. Die Zusammenarbeit mit einem seriösen Makler hat den Vorteil, dass Sie potenzielle Mietkandidaten präsentiert bekommen, die Bonität geprüft wird und Sie bei der Mietvertragsgestaltung beraten werden.

Achten Sie strikt darauf, dass der Mieter in der Lage ist den monatlichen Mietzins zu zahlen und zum sozialen Umfeld, also zu den Nachbarn passt. Sonst ist Ärger vorprogrammiert, wenn Sie eine Immobilie vermieten.

Schriftlicher Mietvertrag, wenn Sie eine Immobilie vermieten

Laut Vermieterrecht kommt der Mietvertrag schon zu Stande, wenn man sich mündlich geeinigt hat. Wenn Sie eine Immobilie vermieten ist jedoch aus Beweisgründen die Schriftform zu empfehlen. Alle wichtigen Punkte, die vom Vermieterrecht abweichen, sollten darin festgehalten werden. Hierzu gehört auch die Festlegung einer Mietkaution. Sie dient als Sicherheit für Mietzins, Nebenkosten und Schäden, die durch den Mieter verursacht werden. Wenn Sie eine Immobilie vermieten dürfen Sie eine Kaution von maximal drei Monatsmieten verlangen und müssen den Betrag auf ein Sperrkonto legen, das auf den Namen des Mieters ausgestellt wird.

Risiken beachten, wenn Sie eine Immobilie vermieten

Gehen Sie auf Sicherheit, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Deshalb sollte ein detailliertes Antrittsprotokoll erstellt werden, indem festgehalten wird in welchem Zustand sich das Mietobjekt befindet. Sämtliche Mängel müssen aufgelistet werden, sonst besteht die Gefahr, dass Sie bei Auszug des Mieters auf den Kosten für entstandene Schäden sitzen bleiben, da Sie beweisen müssen, dass der bisherige Mieter diese verursacht hat.

Wenn Sie eine Immobilie vermieten sollten Sie jährlich überprüfen, ob der Mietzins noch angemessen ist oder eine Mieterhöhung notwendig wird. Eine solche einseitige Vertragsveränderung erlangt nur Gültigkeit, wenn sie auf einem amtlichen vom Kanton genehmigten Formular erstellt und verkündet wird. Mündliche Ankündigungen oder ein formloser Brief werden nicht anerkannt.

Nebenkosten abklären, wenn Sie eine Immobile vermieten

Nebenkosten sind ein heikles Thema, wenn Sie eine Immobilie vermieten. Sie können mit dem Mieter eine fixe Pauschale vereinbaren, was den Vorteil hat, dass keine Nachzahlungen getätigt werden müssen. Wurde eine Akontozahlung geleistet müssen Sie als Vermieter jährlich eine Abrechnung vorlegen, aus der sich ergibt, ob eine Nach- oder Rückzahlung fällig wird.

Laut Vermieterrecht sind Sie verpflichtet Mängel zu beseitigen, wenn Sie eine Immobilie vermieten. Und zwar dann, wenn die vertragsgemässe Nutzung des Mietobjekts nicht mehr gewährleistet ist. Wenn Sie eine Immobilie vermieten sollten Sie entsprechende finanzielle Rücklagen bilden, um für solche Kosten gewappnet zu sein.

Kein Zutritt, wenn Sie eine Immobilie vermieten

Übrigens: Wenn Sie eine Immobilie vermieten, bleibe Sie zwar Eigentümer, jedoch dürfen Sie weder einen Zugangsschlüssel zurück behalten, noch ohne Zustimmung des Mieters Haus oder Wohnung betreten. Ansonsten begehen Sie Hausfriedensbruch.

Kündigt der Mieter den Vertrag muss dies schriftlich erfolgen. Die Kündigung wird dann nach Ablauf der vereinbarten Frist gültig. Will der Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden müssen Sie einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser zahlungsfähig und zumutbar ist.

Wenn Sie das Vertragsverhältnis mit dem Mieter kündigen müssen Sie dies auf einem amtlichen Formular getätigt werden. Wichtig: Haben Sie an mehrere Personen vermietet müssen Sie jedem einzelnen die Kündigung zukommen lassen.

Ein ganz wichtiger Punkt bei Beendigung des Mietverhältnisses stellt die Wohnungsabnahme dar. Wenn Sie eine Immobilie vermieten, sind Sie berechtigter Weise daran interessiert, dass der Wert des Mietobjekts nicht gemindert wird. Hat der Mieter nachweislich Schäden hinterlassen, muss er dafür aufkommen. Notfalls können Sie einen Teil Mietkaution einbehalten oder gar die komplette Summe heranziehen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter Ihnen noch Mietzins oder Nebenkosten schuldet.

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