Kauf von Stockwerkeigentum: Diese Besonderheiten sind zu beachten
Ein Stockwerkeigentum ist oft eine gute Alternative zu anderen Wohnformen. Doch dabei gibt es einige Sonderregelungen, über die Sie vor dem Kauf informiert sein sollten. Was Sie bezüglich Verwaltung, Nebenkosten, Hausordnung und anderem beim Stockwerkeigentum erwartet.

Bei einem Stockwerkeigentum handelt es sich um ein Miteigentum an einem Gebäude. Dieses beinhaltet unter anderem ein Sonderrecht zur Nutzung und Ausgestaltung des gekauften Teils. Neben der eigenen Wohnung erwirbt der Käufer mit dem Stockwerkeigentum auch Anteile am gesamten Gebäude und dem Grundstück. Damit spätere Streitigkeiten unter den verschiedenen Miteigentümern im Vorfeld ausgeschlossen werden, werden von der Verwaltung vorab meist klare Regeln dafür festgelegt, welche Rechte und Pflichten jeder Eigentümer hat.
Vor dem Kauf Hausordnung zum Stockwerkeigentum beachten
Sie sollten beim Kauf von Stockwerkeigentum unbedingt darauf achten, dass eine Hausordnung besteht oder es geplant ist, eine festzulegen. Überprüfen Sie zudem, ob Sie mit den dort beschriebenen Inhalten gut leben können. Die Hausordnung ist bindend und kann nicht einfach geändert werden.
Kontrollieren Sie genau, ob Sie unter den festgelegten Regeln mit den Nachbarn und Miteigentümern voraussichtlich gut auskommen werden. Wenn es doch nicht klappt, ist ein Auszug mit Verkauf oder Vermietung des Stockwerkeigentums in der Regel relativ problemlos möglich. Im Gegensatz zu einer Mietwohnung ist es jedoch meist aufwendiger und mit höheren Kosten verbunden, wenn Sie bereits nach kurzer Zeit ausziehen wollen, weil sie mit den Nachbarn nicht zurecht kommen.
An Wohnkosten bei Stockwerkeigentum denken
Während Hausbesitzer alleine für anfallende Kosten, wie Reparaturen oder Renovierungen, in und um sein Haus aufkommen müssen, gelten bei Stockwerkeigentum Sonderregelungen, die sämtliche Bewohner einbeziehen. So genannte gemeinschaftliche Kosten, die anfallen, müssen von allen Stockwerkeigentümern anteilsmässig getragen werden.
Das bedeutet, wenn die Mehrheit der Stockwerkeigentümer beschliesst, dass die Fassade renoviert werden soll, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen. Bei einer Mietwohnung muss der Vermieter diese Kosten tragen.
Zu den gemeinschaftlichen Kosten zählen, neben Reparaturen und Erneuerungen, auch Kosten für die Verwaltung vom Stockwerkeigentum, öffentlich-rechtliche Zahlungen, Steuern und Versicherungen. Alle diese Beiträge müssen Sie mittragen, wodurch sich die Nebenkosten im Vergleich zu einer Mietwohnung deutlich erhöhen.
In der Regel werden von jedem Stockwerkeigentümer monatliche Zahlungen verlangt zur Abdeckung solcher Kosten. Mit diesem Geld werden dann Rücklagen gebildet, die für notwendigen Gemeinschaftszahlungen genutzt werden können.
Investition in Stockwerkeigentum zahlt sich aus
Mit dem Kauf einer Immobilie investiert man in der Regel in die Zukunft. Während bei einer Mietwohnung die monatlichen Zahlungen nur der Hausverwaltung zu Gute kommen, handelt es sich beim Stockwerkeigentum um eine Wertanlage, die meistens mit einem Wertzuwachs verbunden ist.
Gerade in Bezug auf die richtige Altersvorsorge ist diese Form der Immobilie deshalb eine interessante Anlageklasse. Wer nach der Pensionierung keine Kosten für Wohnen hat, kann dieses Geld in andere Dinge des Lebens investieren.
Im Vergleich zum Hauskauf ist die Investition in Stockwerkeigentum auch meist niedriger, was ein früheres zahlungsfreies Wohnen ermöglicht. Durch die bestehende Verwaltung muss man sich beim Stockwerkeigentum zudem nicht immer um alles allein kümmern.
Sonderregelungen: Was die Hausordnung bei Stockwerkeigentum festlegt
Eine Hausordnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber gerade bei grösseren Gemeinschaften zu empfehlen. Beschlossen wird sie mehrheitlich durch die Stockwerkeigentümerversammlung und regelt die Benutzung der gemeinschaftlichen Liegenschaft wie Garten, Treppenflur und Aufzug. Auch Regelungen zur Gestaltung der Fassade oder der Balkone werden festgehalten.