Wohnen

Tipps und Muster für eine erfolgreiche Wohnungsbewerbung

Die Wohnungsbewerbung ist eine ideale Gelegenheit, um einen guten ersten Eindruck beim potenziellen neuen Vermieter zu machen. Gerade, wenn es viele Mitbewerber gibt, kann dies mit darüber entscheiden, ob Sie die Wohnung bekommen. Hier einige Tipps und Muster, die beim Erstellen der Wohnungsbewerbung helfen.

Symbolbild
Symbolbild © alvarez / E+

Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden und wollen unbedingt so schnell wie möglich einziehen. Doch nicht selten gibt es da einen Haken, denn in der Regel sind Sie nicht der einzige Interessent. Um eine Chance auf die Wohnung zu haben, müssen Sie meist Wohnungsbewerbung ausfüllen, die dem Vermieter ein umfangreiches Bild des Bewerbers geben soll.

Wohnungsbewerbung schnell abgeben

Nach einer Besichtigung sollten Sie die Wohnungsbewerbung so schnell wie möglich ausgefüllt beim Vermieter einreichen. Sie können diese per Post an ihn senden. Unter Umständen ist es aber auch gerne gesehen, die Wohnungsbewerbung persönlich beim neuen Vermieter abzugeben.

Begleitet werden sollte die Wohnungsbewerbung im besten Fall von einem persönlichen Brief, eventuell mit Foto, sowie einem Betreibungsauszug. Unter Umständen kann es zudem hilfreich sein, den Lohnausweis oder Arbeitsvertrag und das Empfehlungsschreiben einer vertrauenswürdigen Person (Chef, Vormieter etc.) mit beizufügen. Wichtig ist bei allen Unterlagen und Angaben in jedem Fall, dass sie der Wahrheit entsprechen.

Muster für eine Wohnungsbewerbung

Meist wird bei der Besichtigung ein Muster für eine Wohnungsbewerbung mitgegeben oder es ist beim Vermieter der Wohnung erhältlich. Da in der Regel jede Wohnungsgesellschaft ihre eigenen Vorlagen hat, sollten Sie diese auch nutzen.

Stellt der Vermieter jedoch kein Muster bereit, können Sie auch im Internet eines finden. homegate.ch bietet etwa eine Vorlage für eine ausführliche Wohnungsbewerbung.

Inhalt eines persönlichen Begleitschreibens zur Wohnungsbewerbung

Wenn Sie das Begleitschreiben bei der Wohnungsbewerbung verfasen, sollten Sie sich und die Mitbewohner kurz und sympathisch vorstellen. Beschreiben Sie die Familienverhältnisse, den Beruf und erklären Sie den Grund Ihres Umzuges.

Gehen Sie bei der Wohnungsbewerbung speziell darauf ein, weshalb Ihnen das Mietobjekt zusagt und weshalb Sie glauben, der geeignete Mieter zu sein. Hierbei kann es wichtig sein, zu erläutern, warum Sie in das soziale Umfeld der Mieterschaft passen.

Informieren Sie sich im Vorfeld über die Hausordnung und erklären Sie sich einverstanden mit den dort formulierten Regelungen. Ein Muster für das Begleitschreiben zur Wohnungsbewerbung finden Sie hier.

Mit Referenzen Wohnungsbewerbung aufbessern

Pluspunkte sammeln können Sie bei der Wohnungsbewerbung, indem Sie Referenzen mitliefern. Vor allem eine Bestätigung Ihres bisherigen Vermieters über Ihr einwandfreies Verhalten wertet den Antrag auf.

Achten Sie jedoch darauf, dass der Umfang Ihrer Wohnungsbewerbung nicht den Rahmen sprengt. Je schlanker und übersichtlicher Sie alle Informationen darstellen, um so schneller kann sich der Vermieter ein Bild von Ihnen machen. Zusätze wie Begleitschreiben oder die Referenzen sollten deshalb nicht mehr als je eine Seite einnehmen.

Persönlicher Kontakt erhöht Chancen der Wohnungsbewerbung

Ebenfalls Ihre Chancen verbessern kann es, wenn ein persönlicher Kontakt zum Vermieter hergestellt werden kann. Deshalb geben Sie, wenn möglich und sinnvoll, die Wohnungsbewerbung persönlich ab.

Bei einem kurzen persönlichen Gespräch können Sie zudem gleich Ihre Vorzüge direkt ansprechen und auch Sie bekommen ein Bild davon, wie das zukünftige Mietverhältnis aussehen könnte. Das bringt dann nicht nur Vorteile für Ihre Wohnungsbewerbung, sondern kann auch Ihnen bei der späteren Entscheidung helfen, ob Sie die Wohnung wirklich nehmen wollen, wenn Sie diese angeboten bekommen.

Wohnungsbewerbung: Welche Fragen sind erlaubt?

Nicht über alles darf der Vermieter sich bei einer Wohnungsbewerbung erkundigen. Fragen zum Beruf, Einkommen, zu Betreibungen und Haustieren beispielsweise sind legal. Unzulässig dagegen sind das Verlangen nach Auskünften über Krankheiten, Konfession sowie die Anzahl der Wohnungswechsel. Eine genaue Übersicht dazu finden Sie hier.

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