Tipps und Muster für einen Untermietvertrag in der Schweiz
Sie möchten Ihr Haus untervermieten oder selbst in einer Wohnung zum Untermieter werden? Dann sollten Sie sich unbedingt durch einen Untermietvertrag absichern. Was alles darin aufgeführt sein sollte und wo Sie ein Muster für den Vertrag finden.

Es gibt in der Schweiz grundsätzlich kein Verbot, ein Haus oder eine Wohnung unter zu vermieten. Jedoch bedarf es vorab der Zustimmung des Hauptvermieters. Es genügt zwar eine mündliche Zusage, allerdings wird die Schriftform empfohlen, am besten sogar als Einschreiben. Denn so kann man sich absichern, falls es später einmal zu Streitigkeiten kommen sollte.
Hauptmieter kann Untermietvertrag ablehnen
In der Schweiz kann der Hauptmieter einen Untermietvertrag ablehnen, wenn für ihn dadurch erhebliche Nachteile entstehen. Eine Möglichkeit hierfür ist etwa, wenn die Personenzahl im Haus oder der Wohnung das erträgliche Mass übersteigt oder mit hohem Lärm zu rechnen ist.
Ein ebenso gültiger Grund für eine Weigerung liegt dann vor, wenn bei der Untermiete Unklarheiten vorherrschen. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Hauptvermieter keine klaren Informationen zum Untermieter erhält.
Das dritte Kriterium, weshalb ein Untermietvertrag in der Schweiz abgelehnt werden kann, ist ein Missbrauch der Untermiete. Dies ist etwa der Fall, wenn der Mieter vor hat, sich an der Untervermietung zu bereichern.
Muster für Untermietvertrag in der Schweiz
Das wichtigste am Untermietvertrag in der Schweiz ist es, diesen unbedingt schriftlich zu festzuhalten und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen. Eine kostenlose Vorlage für einen solchen Untermietvertrag finden Sie unter anderem bei immoscout24.ch. Dieses Muster enthält alle wichtigen Punkte für einen rechtskräftigen Vertrag.
Klare Regelungen bei Untermietvertrag treffen
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus untervermieten wollen, müssen im Vorfeld einige Punkte genau geklärt und schriftlich festgehalten werden um Missverständnisse zu vermeiden. So muss der Mietzins für die Untervermietung klar geregelt sein. Die Kosten für den untervermieteten Bereich sollten dabei in einem gerechten Verhältnis stehen zum Gesamtmietobjekt. Das gilt ebenso für die Nebenkosten, Internet- und Telefongebühren.
Wichtig: Vom Untervermieter kann im Vertrag eine Kaution verlangt werden, die auf einem Mietzinskonto hinterlegt wird. Das Konto muss auf den Untermieter ausgestellt und bei Auflösung des Untermietvertrags, inklusive Zinsen, dem Untervermieter zur Verfügung gestellt werden. Das gilt, wie bei einem regulären Mietvertrag, nur dann nicht, wenn der Untermieter mit der Mietzahlung im Rückstand ist oder in seinem Wohnbereich Schäden angerichtet hat.
Die Experten von immoscout24.ch weisen daraufhin, dass ein Untermietvertrag in der Schweiz nicht länger laufen kann als der Hauptmietvertrag. Ist also der ursprüngliche Mietvertrag befristet, kann der Untermietvertrag nicht über diese Frist hinaus gehen.
Bei Untermietvertrag in der Schweiz Kündigungsfristen beachten
Bei einem Untermietvertrag sollte bedacht werden, dass dies ein reguläres Mietverhältnis ist. Der Untervermieter muss demnach Mängel in der Wohnung beheben, Mietzinserhöhungen formgerecht anmelden und die Kündigungsfristen beachten.
Und noch etwas sollten Sie wissen: Als Untervermieter haften Sie weiterhin komplett bei Schäden und Mietzins gegenüber dem Hauptvermieter. Eventuelle Kosten, wie Reparaturen und Mietrückstände, müssen vom Untervermieter beim Untermieter eingetrieben werden.
Untermietvertrag in einer WG
Wenn eine Wohngemeinschaft mit einem Lebenspartner oder anderen Personen gegründet wird, gibt es zwei Möglichkeiten einen Mietvertrag abzuschliessen. Die erste ist, dass eine Person als Hauptmieter auf tritt und mit den anderen Bewohnern Untermietverträge abschliesst. Das bedeutet, dass der Hauptmieter alle Pflichten gegenüber dem Vermieter und den Untermietern übernimmt. Die zweite Möglichkeit ist eine Solidarmiete. Hier unterschreiben alle Bewohner gemeinsam den Mietvertrag und haften somit auch solidarisch gegenüber dem Vermieter. Ein Mieter alleine kann dann jedoch nicht aus dem Vertrag ausscheiden. Es müssen WG-Bewohner gemeinsam kündigen. Mehr dazu unter mieterverband.ch.