Wann und wie Sie eine Mietzinsreduktion beantragen können
Mit einer Mietzinsreduktion können Sie beim Vermieter beantragen, Ihre Miete zu senken. In welchen Fällen das möglich ist, wie man die Höhe einer angemessenen Mietzinsreduktion berechnet und ob sie auch rückwirkend beantragt werden kann.

Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen dafür, wann ein Mieter Anrecht auf eine Mietzinsreduktion hat. Grundsätzlich ist es dann möglich, wenn das Mietobjekt mangelhaft ist oder sich die Berechnungsgrundlage des Mietzinses geändert hat.
Mietzinsreduktion bei Senkung des Referenzzinssatzes
Dies bedeutet, dass eine Mietzinsreduktion dann verlangt werden kann, wenn etwa der Hypothekarzins gesenkt wurde. Nach aktuellem Stand fiel zum Beispiel der Referenzzinssatz, der massgeblich ist für eine mögliche Mietzinsreduktion ist und vierteljährlich vom Bund für Wohnungswesen veröffentlicht wird, in ein Rekordtief. Für viele Mieter bedeutet dies, dass sie eine Mietzinsreduktion beantragen können.
Der Grund: Laut Mieterinnen- und Mieterverband werden durch einen niedrigen Hypothekarzins sinken die Kosten für die Vermieter massiv. Jedoch wird diese Einsparung nur selten automatisch an die Mieter weitergegeben. Wenn der Vermieter nicht freiwillig eine Mietzinsreduktion gewährt, können Mieter diese deshalb schriftlich einfordern. Rückwirkend kann eine Mietzinsreduktion jedoch nicht eingefordert werden.
Mietzinsreduktion, wenn Mängel nicht behoben werden
Der Mieterrinnen- und Mieterverband der Schweiz weist daraufhin, dass die Forderung nach einer Mietzinsreduktion auch dann zulässig ist, wenn bestimmte Mängel trotz Aufforderung vom Vermieter nicht behoben werden.
Die Höhe der möglichen Mietzinsreduktion ist vom Mangel abhängig. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat jedoch eine Liste erstellt, die Gerichtsentscheide zu Mietzinsreduktionen wegen Mängeln aufzeigt. Diese Werte können als Orientierung bei einem Antrag dienen.
Eine Mietzinsreduktion in Höhe von 20 Prozent ist beispielweise dann möglich, wenn die mittlere Raumtemperatur während der Wintermonate nur 16 Grad Celsius beträgt. Wenn aufgrund übermässiger Feuchtigkeit Wassertropfen von der Decke zum Verrotten von Matratzen und Teppichen führen, ist eine Mietzinsreduktion von 25 Prozent gerechtfertigt.
Bei Schönheitsmängeln (z. B. zerrissene Teppiche im Eingangsbereich) kann dagegen eine Mietzinsreduktion von 2 bis 78 Prozent zulässig sein. Die Bemessung gilt je nachdem, inwiefern es den Mieter beim Bewohnen seiner Wohnung einschränkt oder ob das Objekt unter Umständen sogar ganz unbewohnbar ist.
Mietzinsreduktion wegen Umbau und Baulärm
Eine Mietzinsreduktion kann auch verlangt werden, wenn ein Umbau im Miethaus stattfindet. Führt der Austausch von sanitären Installationen im Badezimmer etwa zu einer Unterbrechung der Wasserversorgung, kann die Mietzinsreduktion ungefähr zehn Prozent betragen.
Laute Umbauarbeiten in der darüber gelegenen Wohnung rechtfertigen einen Abzug von etwa 25 Prozent. Auch eine Baustelle in unmittelbarer Nähe des Mietobjekts ermöglicht unter Umständen eine Mietzinsreduktion. Schwerste Bauimmissionen vom Nachbargrundstück durch Presslufthammer, Bulldozer, Staub und Ähnliches erlauben eine Mietzinsreduktion von bis zu 35 Prozent.
Vorlagen und Berechnung individueller Mietzinsreduktion
Aktuelle Informationen und einen Musterbrief für eine Mietzinsreduktion finden Sie im Internet unter www.mietzinsreduktion.ch. Die Höhe einer möglichen Mietzinsreduktion aufgrund des niedrigen Referenzzinssatzes können Sie unter http://www.comparis.ch/immobilien/mietzinsreduktion.aspx berechnen.