Was ist wichtig bei der Kündigung eines Mietvertrags?
Für eine ordentliche Kündigung sollten Sie die im Mietvertrag angegebene Frist beachten. Nach dem Gesetz beträgt diese für eine unmöblierte Wohnung wenigstens drei Monate. Kürzer darf sie laut Mietvertrag demnach nicht sein, länger jedoch schon. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie nur zu bestimmten Terminen eine Kündigung vornehmen können. In einem solchen Fall sind die Daten dafür ebenfalls im Mietvertrag angegeben. Steht diesbezüglich gar nichts in Ihrem Vertrag, gelten die drei Monate als Frist und die vor Ort gängigen Termine.
Sie wollen oder können die Frist aus Ihrem Mietvertrag nicht einhalten? Dann ist es auch möglich, ausserordentlich zu kündigen. Dafür müssen Sie jedoch selbständig auf die Suche nach einem geeigneten Nachmieter gehen. Finden Sie einen akzeptablen Kandidaten, der Ihren Mietvertrag bereits zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt übernimmt, brauchen Sie ab dann nicht mehr für die Wohnung zahlen. Jedoch müssen Sie dem Vermieter etwa einen Monat lang Zeit geben, um den Bewerber zu prüfen. Lässt sich kein passender Nachmieter auftreiben, sind Sie verpflichtet weiter zu zahlen bis zum regulären Ende des Mietverhältnisses.
Kündigung muss schriftlich von allen Mietern erfolgen
Wichtig bei der Kündigung des Mietvertrags ist, dass sie immer schriftlich erfolgt. Eine mündliche Absprache ist nicht rechtsgültig. Das Schreiben muss bis zum letzten Arbeitstag vor Ende der bestehenden Kündigungsfrist beim Vermieter eingegangen sein. Es ist empfehlenswert die Kündigung des Mietvertrags per Einschreiben zu versenden. So haben Sie später einen Beweis dafür, wann die Unterlagen vom Vermieter angenommen wurden.
Bei der Kündigung gilt zudem, dass alle im Mietvertrag aufgeführten Personen auch das Schreiben mit unterzeichnen müssen. Bei einer WG etwa gilt die Kündigung nicht, wenn nur einer aus dem Mietvertrag heraus will. Wird die Wohnung von einem Ehepaar bewohnt, müssen dagegen immer beide den Mietvertrag kündigen. Das gilt selbst dann, wenn nur der Mann oder die Frau darin aufgeführt ist.
Was muss alles in der Kündigung zum Mietvertrag stehen?
Die Adressdaten des Vermieters müssen in der Kündigung ebenso angegeben werden wie Ihre, und zwar mit den Namen aller Mieter. In die Betreffzeile können Sie auf die Kündigung hinweisen und am besten die Mietvertragsnummer aufführen, wenn eine vorhanden ist.
Im Anschreiben selbst müssen Sie darauf hinweisen, zu welchem Termin Sie kündigen möchten und ob dies fristgerecht geschieht. Den Grund für Ihren Auszug können, aber müssen Sie nicht nennen. Denken Sie jedoch daran, sämtliche Objekte aufzuführen, für welche die Kündigung gelten soll. Zum Beispiel, wenn ein Einstellplatz für Ihr Auto dazu gehört.
Darüber hinaus sollten Sie in dem Kündigungsschreiben eine schriftliche Bestätigung der Kündigung vom Vermieter einfordern und den aktuellen Ort sowie das Datum angeben. Dann nur noch unterschreiben und schon können Sie die Kündigung Ihres Mietvertrags per Einschreiben versenden.
Unser Tipp:
Sie haben Angst im Kündigungsschreiben etwas Wichtiges zu vergessen oder keine Lust es selbst zu verfassen? Dann nutzen Sie einfach eine kostenlose Vorlage. Unter comparis.ch, immoscout24.ch, mieterverband.ch oder auch beim Bund unter ch.ch finden sich Musterbriefe.