Woran Sie für eine Wohnungsübergabe alles denken müssen
Wenn eine Wohnungsübergabe ansteht, sollte man ein paar wichtige Regeln beachten, so dass es später keine Probleme mit dem Übergabeprotokoll gibt. Was unbedingt auf die Checkliste für die Wohnungsübergabe muss.
Eine Wohnungsübergabe sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gerade, wenn es um entstandene Schäden geht, kann es für den Mieter teuer werden. Grundsätzlich sollten Sie vor der Wohnungsübergabe deshalb eine Checkliste mit bestimmten Vorgaben abhaken, damit Sie zumindest rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Termin für Wohnungsübergabe festlegen und Wohnung reinigen
Laut Gesetz muss eine Wohnungsübergabe spätestens am letzten Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist durchgeführt werden. Im Mietvertrag können jedoch abweichende Regelungen zur Wohnungsübergabe vereinbart sein. Beachten Sie diese deshalb unbedingt. Wichtig ist auch: Schauen Sie rechtzeitig vor der Wohnungsübergabe im Mietvertrag nach, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss.
Sie sollten alle Zimmer, das schliesst auch den Keller oder Dachboden ein, ordentlich reinigen. Lesen Sie zudem am letzten Tag vor Wohnungsübergabe die Zählerstände von Heizung, Wasser und Strom ab und notieren Sie diese.
Wenn Sie beim Reinigen Schäden feststellen, die von Ihnen verursacht wurden, sollten Sie diese vor der Wohnungsübergabe beseitigen. Fehlt Ihnen die Zeit dazu, können Sie diese auch nur festhalten und in Kauf nehmen, dass Sie die Beseitigung der Schäden durch den Vermieter erstatten müssen. Aber Vorsicht, denn das kann unter Umständen teuerer werden als das selbständige Beheben.
Ideal ist es bezüglich Schäden, wenn bei Einzug ein Übernahmeprotokoll erstellt wurde. Dann können Sie bei der Wohnungsübergabe abgleichen, in welchem Zustand die Wohnung bei Ihrem Einzug war. Schäden die dort bereits vorhanden waren und festgehalten wurden, müssen Sie dann unter Umständen nicht bezahlen.
Kosten für Abnutzung bei Wohnungsübergabe nicht gleich akzeptieren
Der Mieterinnen- und Mieterverband der Schweiz weist darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter für Schönheitsreparaturen, die aufgrund der Abnutzung der Wohnung entstanden sind, nur dann aufkommen müssen, wenn eine übermässige Abnutzung vorliegt.
«Schatten» von Bildern an den Wänden, «Trampelpfade» auf Bodenbelägen sowie Dübellöcher kann der Vermieter bei der Wohnungsübergabe nicht reklamieren.
Eine übermässige Abnutzung liegt higegen dann vor, wenn Tapeten bekritzelt wurden, Brandlöcher im Teppich vorhanden oder Wasserflecken auf dem Boden zu sehen sind. Mieterinnen und Mieter müssen hier zumindest zum Teil für die Schäden aufkommen. Dabei gilt jedoch: Der Vermieter kann dem Mieter nicht die kompletten Kosten der Abnutzung berechnen, da ein Teil mit Zahlung des Mietszinses abgetragen wurde. Deshalb ist nur eine anteilige Zahlung angemessen.
Schlüssel nach Wohnungsübergabe abgeben
Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie die Schlüssel übergeben und haben ab diesem Zeitpunkt kein Anrecht mehr darauf, die Wohnung zu betreten. Deshalb sollte die Wohnung vor der Wohnungsübergabe komplett leer geräumt sein.
Wenn Sie bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter durch die Wohnung gehen, sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Unter Umständen werden dabei alle Mängel notiert, die bei der Wohnungsübergabe festgestellt werden. Wird nichts festgestellt, bestätigt der Vermieter zumindest die ordentliche Übergabe. Deshalb sollten Sie sich auch unbedingt eine Kopie oder einen Durchschlag des Übergabeprotokolls mitgeben lassen, um sich abzusichern.
Übergabeprotokoll bei Wohnungsübergabe nicht ungelesen unterschreiben
Das Übergabeprotokoll sollten Sie nach der Wohnungsübergabe nur dann unterzeichnen, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Achten Sie vor allem auf die Formulierungen zu Kosten-Übernahmen. Sind diese kompliziert und zu Ihren Ungunsten formuliert, sollten Sie keine Unterschrift leisten.
Mehr Tipps und Infos dazu finden Sie unter anderem hier. Dort gibt es eine umfangreiche Checkliste mit allen wichtigen Punkten für die Wohnungsübergabe.
Vollmacht für die Wohnungsübergabe ausstellen
Übrigens können Sie auch eine Vollmacht für die Wohnungsübergabe ausstellen und somit eine andere Person beauftragen, diese für Sie durchzuführen. Die Vollmacht müssen Sie schriftlich erstellen, unterzeichnen und die bevollmächtige Person muss diese dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe vorlegen.
Umzug Checkliste: In neuer Wohnung Übernahmeprotokoll verfassen
Tipp: Wenn Sie etwa in eine neue Wohnung ziehen, sollten Sie zusätzlich ein Übernahmeprotokoll anfertigen. So sichern Sie sich bezüglich des Zustands der Wohnung ab, wenn Sie anschliessend irgendwann erneut umziehen. Ein Muster für ein Übernahmeprotokoll und eine allgemeine Checklist für den Umzug finden Sie unter www.mieterverband.ch.