Alle wichtigen Informationen zur Witwenrente in der Schweiz
Der Tod des Ehepartners ist meist ein enormer Schicksalsschlag. Gerade bei Ehefrauen, die selbst nicht berufstätig sind, kann zur Trauer dann auch schnell eine finanzielle Belastung kommen. Deshalb sollten Frauen darüber informiert sein, ob und in welcher Höhe ihnen eine mögliche Witwenrente zusteht.
Es ist sehr empfehlenswert, dass beide Ehepartner einen Überblick haben und zumindest wissen, wie die finanzielle Lage aussieht. Denn wenn ein Partner stirbt, kommt sonst unter Umständen das böse Erwachen.
Witwenrente aus der Pensionskasse
Die Pensionskasse zahlt eine Witwenrente in der Schweiz nur dann, wenn die Hinterbliebene 45 Jahre und älter ist, mindestens fünf Jahre mit dem verstorbenen Ehepartner verheiratet war und für den Unterhalt von mindestens einem Kind verantwortlich ist.
Die Witwenrente in der Schweiz aus der Pensionskasse beträgt 60 Prozent der Invalidenrente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte. Erhielt er bereits eine Alters- oder Invalidenrente, so beträgt die Witwenrente in der Schweiz ebenfalls 60 Prozent davon. Sind die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der Pensionskasse nicht gegeben, erhält die hinterbliebene Gattin zumindest eine Abfindung von drei Jahresrenten.
Geschiedene haben einen Anspruch auf eine Pensionskassenrente, wenn sie mindestens zehn Jahre verheiratet waren und im Scheidungsurteil eine Witwenrente zugesprochen wurde. Diese Witwenrente muss bei der zuständigen Pensionskasse beantragt werden.
AHV Witwenrente in der Schweiz
Eine AHV Witwenrente in der Schweiz erhalten Frauen ebenfalls ab dem 45. Lebensjahr und wenn sie Kinder haben, oder bis zum Todestag des Ehepartners mindestens fünf Jahre verheiratet waren.
Auch geschiedene Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Rente haben. Sie bekommen die AHV Witwenrente, wenn sie Kinder haben oder bei der Scheidung älter als 45 waren und die Ehe mit dem Verstorbenen mindestens zehn Jahre angedauert hatte. Ebenso sind hinterbliebene Ex-Frauen zur AHV Witwenrente berechtigt, wenn das jüngste Kind erst 18 Jahre alt wird, wenn die Mutter älter als 45 ist. Ansonsten bekommt eine geschiedene Frau die Rente nur bis zum 18. Geburtstag ihres jüngsten Kindes.
Altersrente bestimmt Höhe der AHV Witwenrente
Die Höhe der von der AHV gezahlten Witwenrente ist abhängig von der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Einkommen des verstorbenen Ehepartners. Wenn der Verstorbene selbst das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hatte, wird das massgebende durchschnittliche Einkommen mit einem altersabhängigen Zuschlag aufgewertet.
Die Rente beträgt 80 Prozent vom Anspruch des Verstorbenen auf die Altersrente. Die Zahlung der Witwenrente in der Schweiz beginnt am ersten Tag des folgenden Monats nach dem Tod des Ehepartners und wird eingestellt am Ende des Monats in dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Die AHV Witwenrente muss bei der Ausgleichskasse schriftlich beantragt werden.
Haben Hinterbliebene Ansprüche sowohl aus der Pensionskasse des Verstorbenen als auch aus der AHV Witwenrente, werden die Zahlungen noch einmal anders berechnet. Genauer informieren können Sie sich am besten bei Ihrer Ausgleichskasse und der Pensionskasse des Ehepartners.
Für Männer ist es übrigens wesentlich schwerer eine Witwerrente zu erhalten. Sie steht verheirateten und geschiedenen Männern generell nur zu, solange sie Kinder unter 18. Jahren betreuen.
Witwenrente – Vorsorge ist wichtig
Ehepartner sollten sich gemeinsam mit dem Thema Witwenrente in der Schweiz befassen und ausrechnen, wie viel der Ehefrau im Fall der Fälle zusteht. Wenn dieser Betrag zu niedrig ist, sollten Sie mit Ihrem Bank- und Finanzberater nach Möglichkeiten suchen, die Ehefrau besser abzusichern.