Karriere in der Schweiz
Glaubt man dem amerikanischen Psychologieprofessor Howard Gardner, sind Angestellte dann am zufriedensten, wenn sie anspruchsvolle Aufgaben bekommen, genügend Zeit haben diese zu erledigen und das Gefühl haben, damit etwas sinnvolles zu tun. Er fasst dies unter den drei «Es» zusammen: Engagement, Ethik und Exzellenz.
Welches sind die beliebtesten Jobs in der Schweiz?
Die drei «Es» können je nach Interesse in den unterschiedlichsten Berufen gefunden werden. Jedoch entscheiden nicht ausschliesslich Interesse und Talent über die künftige Berufswahl. Angebot und Lohn spielen ebenso eine grosse Rolle wie die Kosten und die Dauer der Ausbildung.
Laut dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stehen in der Schweiz rund 250 berufliche Grundausbildungen zur Wahl. Mit Abstand am meisten Jugendliche entschieden sich 2012 für eine Ausbildung zum Kaufmann. Zu den weiteren beliebten Lehrberufen gehören Detailhandel, Fachmann für Gesundheit und Betreuung sowie Elektroinstallateur.
Bei Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis gehörten die Ausbildungen zum Polizist oder zum HR-Fachmann zu den beliebtesten. Studierende an Fachhochschulen und Universitäten entschieden sich mehrheitlich für die Pflege, Betriebswirtschaft, Sozialpädagogik oder Maschinenbau.
Wer den Lohn als Kriterium für seinen Traumjob nimmt, sollte sich für den Zahnarztberuf entscheiden. Dieser gehört zu den bestbezahlten Berufen in der Schweiz. Daneben dürfen sich Wirtschaftsprüfer, IT-Spezialisten und Anlageberater über ausgezeichnete Löhne freuen.
Erfolgreiche Jobsuche in der Schweiz
Eine Umfrage des Führungskräftevermittlers Lee Hecht Harrison (LLH) vom Mai 2014 zeigt, dass auch gut qualifizierte und kompetente Stellensuchende im Schnitt knapp 7 Monate arbeitslos sind. Im Schnitt waren pro Person laut der Umfrage 46 Bewerbungen und neun Interviews nötig, bevor die Bewerber einen neuen Vertrag unterzeichnen konnten.
Für eine erfolgreiche Stellensuche brauchen Sie also eine ordentliche Portion Geduld und Durchhaltevermögen. Bevor Sie damit beginnen Stelleninserate zu durchsuchen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Art von Stelle Sie suchen. Mindestens so wichtig, wie die eigentliche Stelle ist das Unternehmen selbst. Möchten Sie lieber in einem grossen internationalen Konzern arbeiten oder ist Ihnen ein kleines Start-Up lieber. Somit sollten Sie sich auch über ihren gewünschten Arbeitgeber ein paar Gedanken machen.
Online nach der passenden Stelle suchen
Nachdem Sie sich im Klaren sind was genau Sie suchen, geht es an die Stellensuche. Neben Inseraten in Printmedien sollten online Jobbörsen zu Ihren Anlaufstellen gehören. Inzwischen schreiben viele Unternehmen freie Stellen ausschliesslich online aus.
Jobbörsen im Internet können die Suche aber auch mühsam gestalten. Um zu verhindern, dass Sich in einer Fülle von Stellenanzeigen verlieren, beschränken Sie sich am besten auf ein oder zwei der grössten Anbieter und, falls vorhanden, die branchenspezifischen Jobbörsen. Zusätzlich können Sie noch die Unternehmensseiten Ihrer Traumfirmen nach offenen Stellen durchsuchen. Durchforsten Sie die Stelleninserate regelmässig nach passenden Angeboten.
Eine weitere Möglichkeit ist auch die Spontan- oder Blindbewerbung. Im schlimmsten Fall wird Ihnen keine Stelle angeboten. Mit etwas Glück aber kommen Sie mit einer Initiativbewerbung einer noch zu schaffenden Position zuvor. Daneben sollten Sie auch Ihr Netzwerk nutzen. Informieren Sie Bekannte und Freunde über Ihre Stellensuche und über die Art der Aufgabe, die Sie suchen. Auch soziale Netzwerke wie Xing oder LinkedIn werden vermehrt für Stelleninserate genutzt.
Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, die Sie interessiert reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unbedingt fristgerecht ein. Adressieren Sie Ihre Bewerbung an die angegebene Person und sprechen Sie diese auch per Namen an. Es ist inzwischen üblich, Bewerbungsunterlagen ausschliesslich per E-Mail einzureichen. Ihre Bewerbung sollten Sie nur per Post abschicken, wenn dies ausdrücklich erwünscht ist, denn häufig werden schriftliche Bewerbungen weder berücksichtigt noch zurückgeschickt.
Auf was Sie bei der Bewerbung achten sollten
Achten Sie bei den Bewerbungsunterlagen auf Professionalität und Vollständigkeit. Versenden Sie auf keinen Fall ein Massenmail oder eine Standardbewerbung und passen Sie Anschreiben und Lebenslauf je nach Position und Unternehmen an. Gehen Sie im Anschreiben auf die gewünschten Qualifikationen und Anforderungen ein. Ein professionelles Foto ist ebenso wichtig wie ein übersichtlich und ordentlich gestalteter Lebenslauf. Bei einer E-Mail-Bewerbung sollten Sie die Unterlagen in einem Dokument zusammengefasst anhängen. Der Anhang sollte im PDF-Format sein und die Grösse von etwa zwei Megabyte nicht überschreiten. Wenn Sie Ihre Unterlagen per Post versenden, verwenden Sie eine ungebrauchte Bewerbungsmappe und hochwertiges Papier.
Meist erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen. Antworten Sie auf diese um zu zeigen, dass Sie nach wie vor an der Stelle interessiert sind. Falls Sie keine Bestätigung erhalten haben, sollten sie nach etwa einer Woche oder zehn Tagen nachhaken. Am besten rufen Sie an um sich danach zu erkundigen. So zeigen Sie, dass Sie noch immer an der Stelle interessiert sind.
Im Idealfall wird Ihnen ein Termin zum Vorstellungsgespräch angeboten. Informieren Sie sich davor unbedingt über ihren zukünftigen Arbeitgeber. Dazu sind vor allem die Unternehmenswebsite oder Medienberichte hilfreich. Den Termin zu einem Vorstellungsgespräch sollten Sie nur im Notfall verschieben. Rufen Sie früh genug an und nennen Sie einen triftigen Grund. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum Bewerbungsgespräch.
Achten Sie ausserdem auf ein gepflegtes und professionelles Auftreten. Die Kleidung sollte dem Unternehmen und der Position entsprechen und im Zweifelfall eher zu professionell als zu sportlich sein. Hören Sie während dem Gespräch aufmerksam zu und zeigen Sie mit ein paar Fragen Interesse am Unternehmen. Sie können Sich am Ende des Bewerbungsgespräches über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren. Fragen Sie beispielsweise wann Sie etwa mit einer weiteren Antwort rechnen können.
Selbstständig werden in der Schweiz
Unabhängigkeit, Eigenständigkeit und Selbstverwirklichung sind häufig genannte Gründe für den Weg in die Selbstständigkeit. Doch bevor sie ein eigenes Unternehmen gründen, sollten Sie sich eine Reihe an Fragen stellen. Nicht nur finanzielle Aspekte sondern auch die persönlichen Eigenschaften können ausschlaggebend für den Erfolg eines Unternehmens sein. Bedenken Sie, dass eine von vier Firmen das zweite Jahr nicht überlebt. Gar die Hälfte der Unternehmen schafft es nicht über die Fünfjahresmarke.
Bevor Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, sollten Sie sich über Ihre finanzielle Situation im Klaren sein. Falls Ihr Unternehmen scheitert, haben Sie noch Alternativen und ein ausreichendes Finanzpolster? Gerade zu Anfangszeiten müssen Sie mit einem unregelmässigen Einkommen rechnen. Auch Ihre persönlichen Eigenschaften, wie besondere Fähigkeiten, Kreativität oder Belastbarkeit können entscheidend über Ihren Erfolg sein.
Vor der Firmengründung kommt der Businessplan
Während der Vorbereitung zur Firmengründung sollten Sie früh ein grobes Konzept oder einen Businessplan erstellen. Am besten besprechen Sie diesen mit Freunden oder Bekannten und fragen nach Kritik. Idealerweise sprechen Sie auch mit Personen, die sich in einer ähnlichen Branche bereits erfolgreich selbstständig gemacht haben.
Mit der Wahl einer Rechtsform definieren Sie die juristischen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens. Diese hat sowohl rechtliche als auch finanzielle und steuerliche Folgen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Bei der Wahl sollten Sie sich fragen, ob Sie bereit sind mit Ihrem Privatvermögen zu haften, ob Sie Personal einstellen möchten und wie rasch das Unternehmen wachsen wird. Je nach Rechtsform und Kapital ist auch ein Handelsregistereintrag nötig. Einen Überblick zu den verschiedenen Rechtsformen finden Sie hier. Klären Sie ausserdem die Versicherungen für sich selbst und Ihre Angestellten. Dazu gehören unter anderem die AHV, die 2. und 3. Säule sowie Krankentaggeld- oder Nichtbetriebsunfallversicherung.
Bevor Sie den Schritt wagen, müssen Sie sich gründlich mit der sozialen und beruflichen Absicherung und Altersvorsorge befassen. Rechnen Sie ausserdem damit, gerade zu Beginn viele Stunden für wenig Geld zu Arbeiten. Je nach dem ist es eine gute Alternative während der Existenzgründung noch einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Damit sichern Sie sich ein kleines Einkommen und einen gewissen Versicherungsschutz.
Burnout vermeiden: was Sie unternehmen können
Immer mehr Menschen leiden unter hohem Leistungsdruck und Stress bei der Arbeit. Was mit Überforderung beginnt, kann allmählich in andere Bereiche des Alltags übertreten. Antriebsschwäche, Müdigkeit und ein angegriffenes Immunsystem sind nur ein paar der Begleiterscheinungen eines Burnouts. Um ein Burnout zu vermeiden, oder einem beginnenden Burnout entgegenzuwirken, ist es wichtig die Ursachen zu identifizieren und den Alltag zu verändern. Lernen Sie «Nein» zu sagen, wenn die Aufträge sich stapeln und delegieren Sie Arbeit.
Ein Spaziergang oder eine Runde Sport können helfen, Stress kurzfristig abzubauen. Doch um nachhaltig einem Burnout vorzubeugen, müssen die Tagesstrukturen analysiert und gegebenenfalls auch angepasst werden. Planen Sie genügend Zeit für sich selbst ein. Dazu gehören fixe Zeitfenster im Büro, während denen Sie ungestört arbeiten können. Auch ein regelmässiger Feierabend und Zeit für Freizeitaktivitäten helfen dabei Stress abzubauen.
Arbeiten in der Schweiz
Eine solide Wirtschaft, gute Entlohnung und eine hervorragende Infrastruktur ziehen viele Menschen aus dem Ausland in die Schweiz. Ob jemand in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: etwa vom Herkunftsland, von der Ausbildung und auch von festgesetzten Quoten.
Für Ausländer gilt in der Schweiz ein duales System. Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Länder profitieren von den Personenfreizügigkeitsabkommen und können sich grundsätzlich drei Monate in der Schweiz aufhalten, um eine Arbeitsstelle zu finden. In dieser Zeit dürfen sie auch ohne Arbeitsbewilligung einer Arbeit nachgehen; es besteht lediglich eine Meldepflicht. Personen aus Drittstaaten müssen über einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsbewilligung verfügen, bevor sie einreisen können, wobei ein Stellenangebot noch keine Garantie ist, dass die Arbeitsbewilligung auch erteilt wird.
EU- oder EFTA-Bürger, die ein unbefristetes oder mindestens zwölf Monate dauerndes Arbeitsverhältnis haben, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese gilt für fünf Jahre und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden. Personen, die ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können, erhalten ebenfalls einen B-Ausweis ohne einer Arbeit nachzugehen. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren erhalten Staatsangehörige der alten EU-Staaten und der EFTA-Staaten eine unbefristete C-Bewilligung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration.
Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Diese sieht eine Änderung der bilateralen Verträge zwischen Schweiz und EU vor, was die Personenfreizügigkeit anbelangt. Wie genau die Initiative umgesetzt wird und welche Folgen dies hat, ist bis anhin noch nicht klar.
Einbürgerung in der Schweiz
Wer permanent in der Schweiz bleiben möchte und gewisse Voraussetzung erfüllt, kann in der Schweiz ein Einbürgerungsgesuch stellen. Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen einer ordentlichen und erleichterten Einbürgerung Ehepartner und Kinder von Schweizer Staatsbürgern profitieren von der erleichterten Einbürgerung. Voraussetzung ist eine stabile eheliche Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger, die seit mindestens drei Jahren existiert. Ausserdem muss der Antragssteller seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz wohnhaft sein.
Für die ordentliche Einbürgerung muss der Antragssteller seit mindestens zwölf Jahren in der Schweiz wohnhaft sein. Wer eingebürgert wird, erhält damit alle Rechten und Pflichten eines Schweizers. Dazu gehört neben dem Wahlrecht auch der Militärdienst. Für alle Antragssteller gilt, dass sie einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, in die schweizerischen Verhältnisse integriert sind und die Schweizer Rechtsordnung beachten müssen. Das Verfahren für die Einbürgerung kann ein relativ langwieriger Prozess sein. Antragssteller sollten mit bis zu eineinhalb Jahren Dauer rechnen.
Die Löhne in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keinen Mindestlohn. Die Initiative, einen Mindestlohn von 4‘000 Franken pro Monat gesetzlich zu verankern, wurde im Mai 2014 vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt. In der Schweiz jedoch gibt es eine Reihe an Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die die vertraglichen Grundlagen für den Arbeitsvertrag festlegen. Darin sind neben Arbeitszeiten und Ferien auch Mindestlöhne festgelegt. Ein GAV wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt. Trotzdem sind rund 60 Prozent der Arbeitnehmer in der Schweiz nicht durch einen Mindestlohn geschützt.
Im Allgemeinen gilt ein Lohn von etwa 3‘500 bis 3‘800 Franken als das Existenzminimum für eine alleinerziehende Person mit einem Kind. Etwa 10 Prozent der Arbeitnehmer verdienten 2012 laut Bundesamt für Statistik (BFS) weniger als 3‘900 Franken im Monat. Die tiefsten Löhne gibt es vorwiegend in der Gastronomie, im Detailhandel und bei den persönlichen Dienstleistungen. Der Medianlohn, über sämtliche Branchen, Altersklassen und Ausbildungen verteilt, betrug 2012 knapp 6‘200 Franken. Statistisch gesehen die besten Löhne gibt es laut BFS in der Finanzbranche, Forschung und Entwicklung sowie in der Pharmaindustrie. 10 Prozent der Arbeitnehmer in der Schweiz verdienten 2012 mehr als 11‘500 Franken. Das BFS bietet einen individuellen Lohnrechner. Auf diesem können Sie die Durchschnittlöhne nach Branche, Alter, Position und Ausbildung berechnen.