Finanzen

Die Risiken einer Bürgschaft und was dabei beachtet werden muss

Eine Bürgschaft ist schnell unterschrieben. Doch viele Bürgen sind sich den Risiken nicht bewusst. Wenn sie fällig wird, kann es bis zum finanziellen Ruin kommen.

Bürgschaft
Bürgschaft © Ridofranz / iStock / Getty Images Plus

Bürgschaft sichert gegen Zahlungsausfall ab

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Der Bürge verpflichtet sich mit einer Bürgschaft gegenüber dem Gläubiger für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aufzukommen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist die Schulden zu tilgen. Der Gläubiger oder Kreditgeber sichert sich damit gegen einen möglichen Zahlungsausfall des Kreditnehmers ab. In der Schweiz muss ein Bürgschaftsvertrag, auch Bürgschaftsurkunde genannt, erstellt werden, da nur die Schriftform Gültigkeit hat. Die Bürgschaftsurkunde wiederum muss öffentlich beurkundet werden und Angaben zum maximalen Haftungsbetrag des Bürgen enthalten. Liegt der Haftungsbetrag unter 2.000 CHF ist eine öffentliche Beurkundung nicht vorgeschrieben.

Bürgschaft wird fällig bei Konkurs des Hauptschuldners

Der Bürge kann nach Artikel 495, Absatz 1 des OR bei einer einfachen Bürgschaft dann zur Zahlung der ausstehenden Forderungen herangezogen werden, wenn der Hauptschuldner in Konkurs gegangen ist, Nachlassstundung erhalten hat, er vom Gläubiger bis zur Ausstellung eines definitiven Verlustscheins betrieben worden ist und zwar unter Anwendung der entsprechenden Sorgfalt.

Auch wenn der Hauptschuldner seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt und nicht mehr rechtlich belangt werden kann tritt die Bürgschaft in Kraft, das heisst der Bürge muss zahlen.

Bei Zahlungsrückstand tritt Bürgschaft in Kraft

Bei einer solidarischen Bürgschaft kann der Bürge belangt werden, wenn der Hauptschuldner mit seinen Zahlungen in Rückstand geraten ist und Mahnungen erfolglos blieben oder aber wenn die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners offensichtlich ist.

Bürgschaft bei Bankkredit besonders risikoreich

Wenn Banken zur Absicherung von Krediten eine Bürgschaft fordern, wird dies in den meisten Fällen mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft vollzogen. Kommt die Bank zu dem Ergebnis, dass der Kreditantragsteller aufgrund von Informationen von Wirtschaftsauskunfteien und internen Erkenntnissen wie Zahlungseingänge, Kontobewegungen und finanziellen Verpflichtungen nicht kreditwürdig ist, verlangt sie einen Bürgen. Sie prüft auch dessen Bonität und ob sein Einkommen über der Pfändungsgrenze liegt. Kommt sie zu einem positiven Ergebnis gewährt sie in der Regel durch die selbstschuldnerische Bürgschaft den Kredit. Der Bürge muss den Kreditvertrag mit unterzeichnen.

Für den Bürgen stellt diese Form der Bürgschaft ein besonders hohes Risiko dar. Die Bank hat nämlich das Recht, direkt den Bürgen in die Pflicht zu nehmen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Es muss kein Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner eingeleitet werden, sondern kann unverzüglich vom Bürgen die Zahlungen verlangen.

Bürgschaft kann finanziell ruinieren

Vielen Bürgen ist oft nicht bewusst, welche Verpflichtung sie mit einer Bürgschaft eingehen. Aus Gefälligkeit für Familienmitglieder, Bekannte oder Freunde wird eine Bürgschaft unterschrieben, ohne die Risiken zu kennen. Der Bürge haftet im vollen Umfang wie der Kreditnehmer. Kann dieser nicht mehr zahlen, muss der Bürge alle ausstehenden Verpflichtungen unverzüglich begleichen. Das gesamte Vermögen des Bürgen kann vom Kreditgeber herangezogen werden, um die Forderungen zu begleichen. Nicht selten hat dies so manchen Bürgen in den finanziellen Ruin gezogen. Zwar kann das Geld vom Kreditnehmer für den man gebürgt hat zurückfordern, doch es wird bei einer Person wenig zu holen sein, die keinen Kredit zurückzahlen kann.

Das Eingehen einer Bürgschaft sollte deshalb wohl überlegt sein und in Zweifelsfällen abgelehnt werden. Bedenken Sie: Bei einem solventen Kreditnehmer verlangen Banken in der Regel keine Bürgschaft, sondern nur dann, wenn sie vermuten, dass die Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden kann.

Bürgschaft für Bauherren

Eine besonders in der Schweiz weit verbreitete Bürgschaft ist die Bauhandwerkbürgschaft. Sie wird eingesetzt, um die Ansprüche des Bauherrn gegenüber Mängeln bei Handwerksarbeiten abzusichern.

Der Betrag dieser Bürgschaft liegt zwischen fünf und zehn Prozent des Vertragswerts und läuft in der Regel bis zu fünf Jahre nach Abschluss der Handwerksarbeiten bzw. Lieferung der Ware.

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