Finanzen

Was ist eine Bürgschaft und welche Risiken hat das Bürgen?

Eine Bürgschaft sollte man sich gut überlegen. Denn beim Bürgen verpflichtet man sich für fremde Schulden einzustehen. Was Sie dabei beachten sollten.

Bürgschaft
Bürgschaft © Nuthawut Somsuk / iStock / Getty Images Plus

Arten von Bürgschaften im Überblick

Eine der am häufigsten eingegangenen ist die einfache Bürgschaft. Dabei muss der Bürge erst für Zahlungen des eigentlichen Schuldners aufkommen, wenn dieser in Konkurs gegangen ist, für seinen Nachlass eine Stundung freigegeben wurde oder er bis zum Verlustschein betrieben wurde.

Bei der ebenfalls oft genutzten Solidarbürgschaft kann der Bürge bereits bei Zahlungsverzug des Schuldners belangt werden. Kommt dieser aus irgendwelchen Gründen in Rückstand, kann der Gläubiger sich nach der 1. Mahnung mit seiner Zahlungsforderung direkt an den Bürgen wenden.

Die Mitbürgschaft ist eine Sonderform unter den Bürgschaften. Hierbei gibt es mehrere Bürgen, welche für die Forderung an einen Schuldner einstehen. Bei einer gemeinsamen Mitbürgschaft wissen die Bürgen voneinander. Hierbei kann die Haftung für die Schulden unterschiedlich aufgeteilt sein. Bei der Nebenbürgschaft wird nicht darüber informiert, dass es mehrere Bürgen gibt. Sie alle stehen dann für die Hauptschuld ein.

Informationen zu weiteren Sonderformen der Bürgschaft wie Schadlos- oder Ausfallbürgschaft, Nachbürgschaft oder Rückbürgschaft finden Sie unter law.ch.

Risiko der Bürgschaft vorher genau prüfen

Eine Bürgschaft ist überwiegend Vertrauenssache. Wird Ihr Vertrauen missbraucht, kann Sie dies aber unter Umständen stark belasten oder sogar ruinieren. Bevor Sie für jemanden bürgen, sollten Sie möglichst sicher sein, dass der Schuldner seinen Forderungen nachkommen wird. Zudem sollten Sie prüfen, ob Sie im Notfall die Zahlungen stemmen könnten und dadurch nicht selbst zahlungsunfähig würden.

Eine einfache Bürgschaft ist der Solidarbürgschaft vorzuziehen, da Sie bei der einfachen erst belangt werden können, wenn der Schuldner bereits in Konkurs gegangen ist. Die Mitbürgschaft kann ebenfalls sinnvoll sein, weil bei einer Teilbürgschaft die Schuldenlast auf mehrere Bürgen verteilt wird.

Eine Bürgschaft abschliessen können Sie etwa bei einem Notariat in Ihrem Wohnkanton. Dafür brauchen Sie ein offizielles Ausweispapier. Eine Vorlage für eine Bürgschaft finden Sie unter anderem hier.

Alternative zur privaten Bürgschaft: Die Bankbürgschaft

Bei einer Bankbürgschaft tritt die Bank als Bürge auf. Wird der Schuldner zahlungsunfähig, muss sie für die Forderungen einstehen. Die Bankbürgschaft kann eine Alternative sein, gerade wenn Sie selbst nicht fähig oder bereit sind, eine Bürgschaft zu übernehmen. Sie ist jedoch mit Kosten verbunden.

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