Finanzen

Wirtschaftsauskunfteien – Wie Sie falsche Angaben löschen lassen

Wirtschaftsauskunfteien sammeln Daten zur Bonität von Personen. Welche Auswirkungen hat das und kann man diese Informationen prüfen?

Wirtschaftsauskunftei
Wirtschaftsauskunftei © Phynart Studio / E+

Wirtschaftsauskunfteien entscheiden über Kreditwürdigkeit

Auch für die Zinshöhe eines Kredits kann die Bonitätsprüfung von Privatpersonen eine entscheidende Rolle spielen. Denn je höher das Risiko eines Kredits desto höhere Zinsen werden berechnet. Das gilt übrigens auch bei Firmenkrediten: Banken holen sich auch Informationen von Wirtschaftsauskunfteien, um vor allem ein umfassendes Bild über die Bonität von Unternehmen zu erhalten.

Schweizerische „Zentralstelle“ der Wirtschaftsauskunfteien

Die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) mit Sitz in Zürich ist eine der bekanntesten Wirtschaftsauskunfteien und die schweizerische Evidenzzentrale für Bonitätsinformationen aus Kreditgeschäften der privaten Haushalte. Sie registriert positive und negative Meldungen über Privatpersonen aus Konsumkredit-, Leasing und Kreditkartenverpflichtungen. Zugriff zu den Daten haben nur autorisierte Mitglieder aus der Finanzdienstleistungsbranche.

Mit Inkrafttreten des KKG per 1.1.2003 wurden folgende Regelungen im Bereich der Wirtschaftsauskunfteien und der ZEK getroffen:

Zugang zu den Daten: Nur Kreditgeberinnen, die Kredit- und Leasinggeschäfte abschliessen, die der KKG unterstehen, haben Zugang zu den Daten der Informationsstelle; und zwar lediglich insoweit sie die vom KKG vorgeschriebenen

Pflichten im Zusammenhang mit der Kreditfähigkeitsprüfung zu erfüllen haben.

Meldepflicht: Alle gewährten Konsumkredite bei Vertragsabschluss; alle dem KKG unterstellten Leasingverträge bei Vertragsabschluss; benutzte Kreditoptionen und Überziehungslimiten bei Kredit-/Kundenkarten/Überziehungskrediten, wenn die Kreditoption bzw. die Überziehungslimite während drei Abrechnungsperioden mit einem Sollsaldo zulasten des Kunden von mindestens CHF 3'000.-- benutzt wird; der Verzug, d.h. wenn mindestens 10% des Nettokreditbetrags bei Konsumkrediten bzw. mehr als drei Leasingraten bei Leasingverträgen offen sind.

ZEK eine der bekanntesten Wirtschaftsauskunfteien

Die ZEK gehört zu den wichtigsten Informationsgebern und den Wirtschaftsauskunfteien. Der ZEK ist zwar nur eine von vielen Wirtschaftsauskunfteien, doch gerade für Banken und Leasingfirmen der entscheidende Datenlieferant, wenn es um die Vergabe von Privatkrediten geht.

Problem: Die Daten werden von der ZEK nicht auf Richtigkeit überprüft und so kann es passieren, dass uralte Kredite nicht gelöscht werden und weiterhin die Bonitätsprüfung von Privatpersonen negativ beeinflussen.

Die ZEK verweist Kunden, die Einsicht in ihre Einträge erlangen wollen zwar an die einzelnen Finanzdienstleister, doch laut Datenschutz hat jede Person, die bei einer der Wirtschaftsauskunfteien eingetragen ist ein Anrecht auf Auskunft und die Korrektur falscher Angaben.

Per Einschreiben an Wirtschaftsauskunfteien wenden

Egal an welche der Wirtschaftsauskunfteien Sie sich wenden, Sie sollten sich per Einschreiben an die Auskunftei wenden und einen Ausdruck Ihrer vollständigen Datensammlung verlangen. Sie können jederzeit, ohne Begründung, dass Ihnen innerhalb von 30 Tagen die Daten mitgeteilt werden.

Wenn Sie diese erhalten haben und falsche Angaben vorhanden sind verlangen Sie eingeschrieben eine sofortige Korrektur der Einträge und eine Sperrung der Weitergabe von falschen Angaben an Dritte.

Einen Musterbrief finden Sie hier.

Falls Wirtschaftsauskunfteien nicht bereit sind die Daten zu löschen können Sie eine Klage beim Zivilrichter an ihrem Wohnort einreichen. Allerdings müssen in den meisten Kantonen Gerichtskosten bevorschusst werden.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist die deutsche Variante der ZEK. Zwar gibt es auch in Deutschland viele Wirtschaftsauskunfteien, doch die meisten Banken greifen auf die Daten der Schufa zurück, wenn es um die Bonitätsprüfung von Privatpersonen geht. Sie speichert die Angaben zur Person und auch Personen, die im Ausland leben werden erfasst, wenn Daten dazu gemeldet wurden. Weiterhin werden Informationen zu Konten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Ratenzahlungen, Krediten und Bürgschaften gespeichert.

Wirtschaftsauskunfteien erfassen vielfältige Daten

Hinzu kommen Angaben zu Zahlungsverzögerungen, Offenbarungseiden und Insolvenzverfahren. Wie auch bei anderen Wirtschaftsauskunfteien bewerten Kreditgeber aufgrund dieser Informationen die Kreditwürdigkeit und sind dazu verpflichtet Einträge zu löschen, wenn Kredite getilgt wurden, was jedoch nicht immer geschieht.

Im letzten Jahr sorgte der Internetdienst Moneyhouse für Schlagzeilen. Trotz zahlreicher Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern veröffentlichte der Internetbetreiber persönliche Daten und ließ die Löschungsgesuche unberücksichtigt. Die Schweizerisch Eidgenossenschaft empfiehlt in diesem Zusammenhang ein Löschungsbegehren zu stellen und Moneyhouse zu benachrichtigen, wenn dem Begehren nicht unverzüglich nachgekommen wird. Unter www.edoeb.admin.ch erhalten Sie weitere.

Recht auf Auskunft von Wirtschaftsauskunfteien

Verbraucher haben das Recht Daten, die von Wirtschaftsauskunfteien sind mittels einer Eigenauskunft zu kontrollieren. Ein entsprechendes Musterschreiben zur Selbstauskunft finden Sie hier.

Übrigens: Betreibungen, auch wenn sie grundlos erfolgten, werden in einem Register beim Betreibungsamt vermerkt. Banken holen vor der Kreditvergabe auch dort Informationen ein. Negative Eintragungen mindern natürlich die Kreditwürdigkeit. Die Betreibungsämter löschen die Auszüge, je nach Art, innerhalb von zwei bzw. fünf Jahren. Liegen unberechtigte Einträge vor, hat man nur die Möglichkeit per Gerichtsurteil eine Löschung durchzusetzen. Durch einen „Rechtsvorschlag“ kann eine „negative Feststellungsklage“ erhoben werden. Jedoch muss ein schützenswertes Interesse vorliegen, was das Gericht feststellen muss. Ein solches Verfahren ist allerdings aufwendig und sollte nicht ohne Hilfe eines Anwalts durchgeführt werden.

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