Versicherungen

Wann lohnt sich eine private Arbeitslosenversicherung?

Eine Versicherung ist dazu gedacht, für Notfälle gerüstet zu sein. Auch gegen einen eventuellen Jobverlust kann man sich inzwischen versichern. Aber welche Leistungen bringt so eine private Arbeitslosenversicherung? Und wann lohnt es sich, eine abzuschliessen?

Private Arbeitslosenversicherung
Private Arbeitslosenversicherung © damircudic / E+

Wenn plötzlich und unerwartet der Arbeitsplatz wegfällt, schlägt das nicht nur auf das Selbstvertrauen. Neben der manchmal sehr aufwendigen Jobsuche müssen nämlich meist auch noch finanzielle Einbussen in Kauf genommen werden. Die staatliche Arbeitslosenversicherung deckt in der Regel nur etwa 70 Prozent des letzten Einkommens ab. So entsteht eine Lücke, die nur etwa durch Einsparungen im Haushalt oder das Zurückgreifen auf finanzielle Reserven geschlossen werden kann.

Private Arbeitslosenversicherung als Ergänzung zur staatlichen

Wenn eine Familie vorhanden ist, eventuell eine Immobilie abbezahlt werden muss und weitere Kosten drücken, kann der Jobverlust schnell in eine finanzielle Notlage führen, die alle Beteiligten belastet.

Seit einigen Jahren wird in der Schweiz deshalb eine private Arbeitslosenversicherung angeboten. Sie soll eine Ergänzung zur staatlichen Arbeitslosenversicherung darstellen. Anfangs geriet die private Arbeitslosenversicherung jedoch in die Kritik. Verbraucherschützer sprachen davon, dass diese ein «Geschäft mit der Angst der Leute sei.» Hauptkritikpunkt war, dass die monatlichen Beiträge als teuer bewertet wurden. Finanzexperten rieten deshalb anfangs dazu, sich die Versicherung zu sparen und das Geld stattdessen für Notfälle auf ein Sparbuch einzuzahlen.

Private Arbeitslosenversicherung muss vor Entlassung abgeschlossen sein

Wichtig beim Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung: Wenn bereits der Job gekündigt wurde, ist es zu spät. Sie müssen die Versicherung schon vor dem ersten Tag der Entlassung abgeschlossen haben, sonst zahlt diese in der Regel nicht.

Laufzeit und Leistungen können angepasst werden

Ein Modell der Arbeitslosenversicherung wird vom We Club (www.arbeitslos24.ch) angeboten. Zahlen Sie hier monatlich CHF 6,60 ein, erhalten Sie bei Arbeitslosigkeit CHF 500.- während sechs Monaten, jedoch mit einer vorherigen Wartezeit von drei Monaten. Wenn Sie monatlich CHF 1.500.- ausgezahlt bekommen möchten, müssen Sie eine Monatsrate von CHF 45,65 in die private Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Je nach Vereinbarung zahlt die private Arbeitslosenversicherung zwischen sechs und zwölf Monate lang. Eine private Arbeitslosenversicherung kann von allen Arbeitnehmern mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein abgeschlossen werden, ebenso von Grenzgängern mit G-Ausweis.

Beachten Sie jedoch, dass die Arbeitslosenversicherung nur einspringt, wenn Ihnen unverschuldet gekündigt wurde. Provozieren Sie vorsätzlich eine Kündigung oder kündigen Sie selbst, zahlt die private Arbeitslosenversicherung nicht.

Ist die private Arbeitsversicherung sinnvoll oder nicht?

Verbraucherschützer kritisieren an den aktuellen Modellen, dass Versicherte die einzahlen und nie arbeitslos werden, keinen Profit aus der privaten Arbeitslosenversicherung haben. Dieses Argument hinkt allerdings ein wenig, denn auch, wer eine Haftpflichtversicherung hat und niemals einen Schaden anrichtet, hat umsonst gezahlt.

Dennoch hat die Kritik auch ihre Berechtigung. Denn zahlt man stattdessen jeden Monat noch etwas mehr als für die private Arbeitslosenversicherung auf ein Sparbuch ein, sammelt sich in ein paar Jahren ein Polster an. In Krisenzeiten steht dieses dann vollumfänglich zur Verfügung. Und wird man niemals arbeitslos, kann man irgendwann das Geld vorteilhaft anlegen, oder sich damit einen Wunsch erfüllen.

Ob eine private Arbeitsversicherung sinnvoll ist oder nicht, liegt daher unter anderem an der aktuellen Arbeitssituation. Überlegen Sie sich, wie sicher ihr Job ist, ob Sie genug Geld für ein ausreichend grosses Polster zurück legen können, oder ob Sie sich vielleicht doch für den Fall der Fälle zusätzlich mit einer privaten Versicherung absichern möchten.

Staatliche Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Die staatliche Arbeitslosenversicherung soll Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und wetterbedingtem Arbeitsausfall das Einkommen ersetzen. Auch wenn der Arbeitgeber in Zahlungsnot gerät, greift sie. Hier gewährleistet der Staat durch so genannte Insolvenzentschädigung die Lohnzahlung an den Arbeitnehmer.

Um Anspruch auf eine staatliche Arbeitslosenversicherung zu haben, muss der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Beiträge zu der Versicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich eingezahlt.

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