Versicherungen

Wer braucht eine Militärversicherung und was deckt sie ab?

Beschäftigte im Militär und Zivilschutz sowie alle Zivildienstleistenden sind während der Zeit Ihres Dienstes in der Militärversicherung versichert. Ebenso obligatorisch ist die Versicherung für Personen, die an «Einsätzen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe und an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes im Ausland» teilnehmen, wie die SUVA in ihrem Leitfaden zur Militärversicherung angibt.

Militärversicherung
Militärversicherung © assalve / E+

Der Versicherungsschutz gilt für Arbeit sowie Freizeit, jedoch nur für Krankheiten und Unfälle, die während der Dauer des Dienstes auftreten oder mit diesem zusammenhängen. Dazu zählen auch Versicherungsfälle, die auf dem Hin- und Rückweg stattfinden sowie im Urlaub. Der Schutz durch die Militärversicherung entfällt jedoch, wenn ein Versicherter im Urlaub einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Pensionierte Berufs- und Zeitmilitärs können nach ihrer Pensionierung in der Militärversicherung verbleiben. Dort können sie gegen Weiterzahlung einer Prämie die obligatorische Krankenversicherung nutzen.

Was leistet die Militärversicherung?

Durch die Versicherung sind laut SUVA Heilbehandlungen, Pflegezulagen und Hilfsmittel sowie Sachschäden und Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung stehen, abgedeckt. Anders als bei der obligatorischen Krankenversicherung ausserhalb des Militärs müssen die Versicherten sich nicht mit einer Franchise oder einem Selbstbehalt an Krankheitskosten beteiligen.

Besteht bei Eintritt einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine Haftung der Militärversicherung, erhält der Versicherte ein Taggeld. Dessen Höhe hängt vom Grad der Arbeitsunfähigkeit und Haftung ab. Der maximal versicherte Jahresverdienst liegt hier bei CHF 143'423 .- (Stand: 2013). Neben dem Taggeld kann es bei Arbeitsunfähigkeit weitere Leistungen geben.

Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit vermittelt die Militärversicherung Eingliederungsdienstleistungen, um die Erwerbsfähigkeit wieder möglichst weit zu erhöhen oder zu erhalten. Darunter fallen unter anderem Weiterbildungen oder Umschulungen, aber auch Kapitalhilfe und andere Massnahmen. Bleibt die Erwerbsfähigkeit dennoch dauerhaft beeinträchtigt, kann eine Invalidenrente und nach der Pensionierung eine Altersrente gezahlt werden.

Bei bestimmten starken Beeinträchtigungen kann eine gesonderte, zusätzliche Rente gezahlt werden. Eine Hinterlassenenrente ist ebenfalls über die Militärversicherung abgedeckt.

Mehr dazu lesen Sie im «Leitfaden Militärversicherung» unter suva.ch.

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