Versicherungen

Was eine Invalidenversicherung in der Schweiz alles abdeckt

Wenn jemand zum dauerhaften Pflegefall wird, soll eine Invalidenversicherung dabei helfen den Unterhalt des Betroffenen zu sichern. Wann und in welcher Höhe die eidgenössische Versicherung eine Invalidenrente zahlt, hängt jedoch von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.

IV
IV © SeventyFour / iStock / Getty Images Plus

Invalidenversicherung in der Schweiz ist obligatorisch

Die Invalidenversicherung gehört zur ersten Säule und ist, ebenso wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung, obligatorisch. Die Versicherung zahlt eine Invalidenrente immer dann, wenn eine ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit vorliegt, deren Ursache in einer körperlichen, psychischen oder geistigen Erkrankung liegt. Bevor die Invalidenversicherung in Kraft treten kann, muss geprüft werden, ob die Eingliederung in das Berufsleben noch möglich ist. Wird dies ausgeschlossen, kann der Betroffene eine Invalidenrente erhalten.

Zur Verwaltung der Invalidenversicherung befindet sich in jedem Kanton eine dem Bund unterstellte IV-Stelle. Diese prüft nach, ob der Versicherte Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung hat. Zudem ist sie unter Umständen zuständig für die Auswahl und Durchführung von Wiedereingliederungsmassnahmen in das Berufsleben.

Gesundheitsschädigung bestimmt Höhe der Invalidenversicherung

Die IV-Stellen arbeiten bei der Invalidenversicherung eng mit Spezialisten aus der Medizin zusammen. Die Prüfung medizinischer Untersuchungen und Gutachten etwa wird von den regional strukturierten ärztlichen Diensten (RAD) durchgeführt.

Die Ausgleichskassen sind ein weiteres wichtiges Glied bei der Invalidenversicherung in der Schweiz. Sie liefern die Informationen dafür, inwieweit die Voraussetzungen des Versicherten für den Anspruch auf Leistungen aus der Invalidenversicherung erfüllt sind und berechnen die Höhe der Invalidenrente.

Nach Abklärung der Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung wird der Invaliditätsgrad festgelegt. Bei einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent besteht ein Anspruch auf eine Viertelrente, bei 50 Prozent auf eine halbe, ab 60 Prozent eine dreiviertel Rente und ab 70 Prozent auf eine ganze Invalidenrente. Damit der Anspruch geltend gemacht werden kann, muss die Arbeitsunfähigkeit während eines Jahres, ohne lange Unterbrechungen, mindestens 40 Prozent betragen haben. Anschliessend muss dauerhaft eine Erwerbsunfähigkeit von 40 Prozent oder mehr vorliegen.

Invalidenversicherung in der Schweiz beantragen

Versicherte, die einen Anspruch auf Invalidenrente in der Schweiz geltend machen wollen, müssen bei der zuständigen IV-Stelle ein Meldeformular einreichen. Neben dem Versicherten können dies auch der Arbeitgeber, Ärzte, Familienangehörige oder andere Sozialversicherer übernehmen.

Es folgt meist ein Beratungsgespräch und die Anmeldung eines Leistungsbezugs bei der Invalidenversicherung (siehe http://www.ahv-iv.info). Weitere wichtige Informationen zur Invalidenversicherung finden Sie auch unter http://www.bsv.admin.ch/.

Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung

Wenn die Invalidenrente die minimalen Lebenskosten nicht decken kann, besteht die Möglichkeit weitere Leistungen zu erhalten. Die Voraussetzungen, um neben dem Geld aus der Invalidenversicherung Ergänzungsleistungen zu erhalten, sind folgende: es muss ein Anspruch auf die Basisleistungen der AHV oder IV bestehen. Die gesetzlich anerkannten Ausgaben müssen die Einnahmen nachweislich übersteigen und der Wohn- und Aufenthaltsort müssen in der Schweiz liegen. Die Höhe der Ergänzungsleistungen richtet sich dann nach der Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen.

Weitere Artikel in Versicherungen

Aktuelle Artikel

Beliebte Artikel