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Hauskauf: Wie viel Eigenkapital brauchen Sie und was gehört dazu?

Wie viel Eigenkapital brauchen Sie überhaupt für den Hauskauf? Wie Sie Ihren Anteil berechnen und was zum Eigenkapital gehören kann.

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Symbolbild © fizkes / iStock / Getty Images Plus

Gewöhnlich setzen Banken als gefordertes Eigenkapital einen Mindestbetrag von 20 Prozent des Kaufpreises an. Gehen wir einmal davon aus, dass Ihr Traumhaus 700'000 Franken kostet. Dann bräuchten Sie als Eigenkapital einen Betrag von 140'000 Franken.

Sie haben bereits mehr für den Hauskauf angespart als Sie an Eigenkapital brauchen? Umso besser, dann können Sie eine niedrigere Hypothek aufnehmen. Oder Sie verwenden einen Teil des Geldes für Umzug und Gestaltung der Inneneinrichtung.

Fehlt dagegen noch einiges vom nötigen Eigenkapital für Ihre gewünschte Finanzierung, brauchen Sie Ihre Pläne deswegen noch lange nicht verschieben oder begraben. Denn unter das Eigenkapital fällt nicht nur Erspartes. Es kann auch aus anderen Quellen stammen.

Welche Gelder zum Eigenkapital gehören können

Reichen Ihre angesparten Beiträge nicht aus, um die nötigen 20 Prozent vom Kaufpreises des Hauses aufzubringen? Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihr Eigenkapital aufzustocken. Zum Beispiel können Sie Wertpapiere verkaufen und das Geld Ihren Ersparnissen zurechnen.

Wenn es nicht aus eigenen Quellen reicht, können vielleicht ein Erbvorbezug oder eine Schenkung das Eigenkapital erhöhen. Oder Sie bitten einen Verwandten um ein zinsloses Darlehen.

10 Prozent des Kaufpreises dürfen Sie zudem als Eigenkapital aus der 2. Säule entnehmen. Und bei der 3. Säule können Sie frei wählen, wie viel davon Sie für den Hauskauf nutzen. Allerdings gilt es einiges dabei einiges zu beachten.

Was bei Eigenkapital aus der Vorsorge zu bedenken ist

Damit Sie aus der beruflichen Vorsorge oder der privaten Säule 3a Gelder für den Hauskauf entnehmen dürfen, müssen Sie der spätere Bewohner sein. Nur wenn Sie in dem gekauften Haus selbst leben, ist die Auszahlung möglich.

Zudem sollten Sie bedenken, dass ausgezahlte Gelder aus der Vorsorge Ihnen später im Alter vielleicht fehlen. Während Sie Beträge aus der beruflichen Vorsorge im Laufe der folgenden Jahre wieder einbezahlen können, um eine Lücke im Rentenalter zu vermeiden, geht das bei der Säule 3a nicht. Und Sie sind verpflichtet, die Steuern für den entnommenen Betrag zu zahlen.

Alternativ ist auch eine Verpfändung des Pensionskassenguthabens möglich. Der Vorteil ist, dass hierbei das Geld nur als Sicherheit genutzt wird, Sie aber kein Geld aus der Vorsorge entnehmen müssen.

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