Finanzen

Ärger mit dem Inkassobüro – Das sind Ihre Rechte

Wer sich mit einem Inkassobüro auseinandersetzen muss, sollte sich im Inkassorecht auskennen. Denn manche Geldeintreiber handeln unseriös.

Inkasso-Anrufe
Inkasso-Anrufe © Prostock-Studio / iStock / Getty Images Plus

Inkassobüro attackierte Schuldner mit Drohanrufen

Manche Inkassobüros gehen nämlich mit Wild-West-Methoden vor und üben teils massiven Druck aus, um an das Geld zu kommen. In einigen Fällen hat ein Inkassobüro sogar per Telefonterror Druck auf die Schuldner ausgeübt und Familienangehörte mit Drohanrufen behelligt.

Meistens überprüfen die Inkassobüros nicht, ob die Forderungen zu Recht bestehen, sondern verlassen sich ganz auf die Aussagen ihres Auftraggebers. Mahnschreiben werden teils komplex formuliert und satte Mahngebühren verlangt.

Inkassobüro nicht die eigene Finanzlage offenlegen

Wenn ein Inkassobüro beispielsweise die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse verlangt ist das laut Inkasso-Recht nicht legal. Ein Schuldner muss diese nur gegenüber einer gerichtlichen Instanz offenlegen.

Auch wenn ein Inkassobüro droht oder mit Einschüchterungsmethoden vorgeht, muss sich das ein Schuldner nicht gefallen lassen. Weisen Sie dies mit Nachdruck schriftlich zurück und fordern Sie erst einmal die schriftlichen Beweise für die Richtigkeit der Forderungen.

Inkassobüro wälzt Honorare auf Schuldner ab

Eine weitere beliebte Methode: Ein Inkassobüro versucht mit der Formulierung „Verzugsschaden“ sein Honorar auf den Schuldner abzuwälzen. Auch das ist nicht rechtens. Der Gläubiger muss dafür aufkommen. Gegenüber dem Schuldner dürfen nur fünf Prozent Verzugszinsen pro Jahr gefordert werden.

Drohungen von Inkassobüro reklamieren

Wenn ein Inkassobüro über die Strenge schlägt und mit unseriösen Methoden vorgeht, sollten Sie den ursprünglichen Gläubiger schriftlich darüber informieren und wenn möglich den Rechnungsbetrag ohne Mahngebühren begleichen. Auch Bearbeitungsgebühren, Bonitätsprüfungskosten, Dossiereröffnungskosten, die von einem Inkassobüro berechnet werden dürfen laut Inkasso-Recht nicht vom Schuldner gefordert werden.

Vorsicht, wenn ein Inkassobüro eine Abzahlungsvereinbarung mitsendet. Wenn Sie dieses Papier unterschreiben, akzeptieren Sie die Forderungen.

Das Internetprotal www.schulden.ch rat bei Eingang eines Zahlungsbefehls von einem Inkassobüro zu folgender Vorgehensweise:

1 Prüfen Sie, ob überhöhte Kosten geltend gemacht werden. Wenn überhöhte Kosten geltend gemacht werden, erheben Sie innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag. Da Sie im Regelfall nicht die Hauptforderung plus Zinsen und Betreibungskosten bestreiten wollen, schreiben Sie: „Ich erhebe Rechtsvorschlag gegen die überhöhten Zusatzkosten“. Wenn Sie eine Einladung zur einem Gerichtstermin erhalten sollten, aufgrund eines Rechtsöffnungsbegehrens des Inkassobüros, melden Sie sich bei einer Schuldenberatungsstelle in Ihrem Kanton.

2 Nur schriftliche mit Inkassobüro kommunizieren. Grundsätzlich gilt: Mit einem Inkassobüro nur schriftlich kommunizieren, damit Sie Beweismittel zur Hand haben. Fordern Sie eine Kopie der Originalrechnung. Prüfen Sie, ob die Forderungen nicht bereits verjährt sind. Unterschreiben Sie keine Formulare, die Ihnen ein Inkassobüro zusendet. Hilfe und Unterstützung finden Sie bei einem Anwalt, der sich mit Inkasso-Recht auskennt und bei einer Schuldnerberatung.

Die Stimmen in der Politik und Öffentlichkeit nach strengeren Gesetzen werden lauter. Verbraucher, die von einem Inkassobüro gesetzeswidrig angegangen werden, sollen besser geschützt werden und ein unseriöses Inkassobüro mit härteren Sanktionen bestraft werden können. Es bleibt abzuwarten, welche Massnahmen die Gesetzeshüter ergreifen werden.

Weitere Artikel in Finanzen

Aktuelle Artikel

Beliebte Artikel