Finanzen

Ärger mit der Bank - So kommen Sie zu Ihrem Recht

Bei Ärger mit der Bank hilft der Ombudsman. Er vermittelt zwischen den Streitparteien und sucht nach einer zufriedenstellenden Lösung.

Ärger mit dr Bank
Ärger mit dr Bank © eclipse_images / E+

Viele Gründe für Ärger mit der Bank

Gründe für einen Ärger mit der Bank gibt es zu Genüge. Die zurückliegende Finanzkrise, bei der nicht wenige Kunden durch Fehlberatung viel Geld verloren haben, hat die Bevölkerung sensibilisiert und das Image der Banken schwer belastet. Die negativen Meldungen in der Presse über mangelnde Beratungsqualität und unzureichenden Service haben sicherlich auch dazu beigetragen, dass Kunden heute kritischer und eher dazu bereit sind einen Beschwerdeweg einzuschlagen, wenn es Ärger mit der Bank gibt.

Bei Ärger mit der Bank schriftliche Reklamation

Grundsätzlich sollte jedoch bei Ärger mit der Bank nicht gleich der Ombudsman ins Spiel gebracht werden. Zuerst sollte der Bankkunde eine schriftliche Reklamation an die Bank senden und eine schriftliche Stellungnahme fordern. Bleibt diese aus oder gibt es keine befriedigende Einigung kann sich der Bankkunde schriftlich oder telefonisch an den Ombudsman der Banken wenden. Meist wenden sich Kunden bei Ärger mit der Bank zunächst telefonisch beim Ombudsman. Viele Anfragen können bereits auf diesem Wege, ohne grossen Aufwand erledigt werden. Ist der Ärger mit der Bank komplexer sollte der Bankkunde ein Dossier einreichen.

Ärger mit der Bank – so hilft der Ombudsman

Auf der Webseite des Ombudsman wird darüber informiert, wann Ihnen bei Ärger mit der Bank geholfen wird und welche Angaben das Dossier enthalten soll:

  • Handelt es sich bei meiner Bank um eine Bank in der Schweiz?
  • Kann ich einen konkreten Schaden geltend machen?
  • Ist in meinem Fall noch keine Behörde tätig?

Wenn Sie all diese Fragen mit Ja beantwortet haben, können Sie sich grundsätzlich bei Ärger mit der Bank an den Bankenombudsman wenden.

Ihre schriftliche Eingabe sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Verständliche Darlegung des Sachverhaltes, des Problems und Ihrer Vorwürfe.
  • Kopien (nicht Originale!) von wichtigen Dokumenten (Vertragsunterlagen, Korrespondenz mit der Bank, Belege).
  • Genaue Umschreibung Ihrer Forderung an die Bank. (Was wollen Sie bei Ihrer Bank erreichen? Begründung? Falls möglich, die Berechnungsbasis Ihres finanziellen Schadens.)
  • Ihr ausdrückliches schriftliches Einverständnis, dass die Bank dem Bankenombudsman Auskunft geben darf, ("Ermächtigung").

Bei Ärger mit der Bank sucht Ombudsman nach Lösungen

Der Ombudsmann ist bei Ärger mit der Bank neutral und unabhängig. In der Regel verlangt er von der betroffenen Bank ebenfalls eine Stellungnahme und verschafft sich somit ein objektives Bild von der Situation, die zum Ärger mit der Bank geführt hat. Um eine zufriedenstellende Lösung zu finden, kann der Ombudsman auch Akteneinsicht verlangen und muss von der Bank alle Auskünfte erhalten, die er benötigt, um den Fall bewerten zu können. Der Ombudsman befasst sich mit allen Beschwerden von Kunden bei Ärger mit der Bank, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Seine Dienstleistung ist kostenfrei. Beachten Sie, dass der Ombudsmann bei Ärger mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften von Schweizer Banken im Ausland ebenso wenig eingreifen kann wie bei Fällen in denen bereits Behörden wie Verwaltung oder Gericht involviert sind.

Durchschnittlich dauert ein Ombudsverfahren bei Ärger mit der Bank bis zu zwei Monate. Je nach Komplexität kann auch ein längeres Zeitfenster notwendig sein. Die Fristen der Verjährung werden durch die Tätigkeit vom Ombudsman unterbrochen.

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