Grundversicherung kündigen: Wann und wie die Krankenkasse wechseln?
Grundsätzlich können Sie die Grundversicherung immer zum Ende des Jahres hin kündigen. Um gültig zu sein, muss die Kündigung dann bis spätestens zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingegangen sein.
Wichtig ist, dass hier das Eingangsdatum, nicht das Datum des Versands zählt. Am besten ist es deshalb, schon etwa zwei Wochen vorher die Kündigung zu versenden, damit sie auch bei eventuellen Verzögerungen noch rechtzeitig eintrifft.
Eine weitere Frist, zu der die Grundversicherung gewechselt werden kann, besteht zum 30. Juni. Dann ist jedoch nur das Kündigen der Standard-Grundversicherung mit einer Franchise von CHF 300.- möglich.
In diesem Fall muss die Kündigung bis zum letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse vorliegen. Für weitere Grundversicherungen ist eine Kündigung zur Mitte des Jahres hin nur möglich, wenn die Prämie zu diesem Zeitpunkt erhöht wird.
Vorlage nutzen zum Kündigen der Grundversicherung
Im Internet gibt es diverse Vorlagen, die das Kündigen der Grundversicherung vereinfachen. Beachten Sie beim Ausfüllen, dass im Kündigungsschreiben sowohl die genaue Bezeichnung der Grundversicherung aufgeführt ist, als auch Ihre Versicherungsnummer.
Ebenso sollte in einer Vorlage immer das genaue Datum, zu dem Sie kündigen möchten, eingetragen werden. Bitten Sie am Ende zudem um die schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Möchten Sie zusammen mit der Grundversicherung bestimmte Zusatzversicherungen kündigen, sollten Sie dies explizit angeben. Beim Wechseln der Grundversicherung zügeln diese nämlich nicht automatisch mit.
Grundversicherung per Einschreiben kündigen
Haben Sie das gesamte Formular ausgefüllt, oder selbst ein Anschreiben erstellt, müssen Sie es ausdrucken, unterschreiben und versenden. Eine Kündigung per E-Mail wird in der Regel nicht als rechtskräftig angesehen.
Am besten versenden Sie die Kündigung der Grundversicherung per Einschreiben. So können Sie später eindeutig nachweisen, wann der Brief bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen ist.