Versicherungen

Unfallversicherung: Wer ist wie über den Arbeitgeber versichert?

Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber in der obligatorischen Unfallversicherung angemeldet. Dazu gehören alle Erwerbstätigen, die einer unselbständigen Arbeit nachgehen. Dies schliesst laut ahv-iv.ch unter anderem Praktikanten, Volontäre, Lehrlinge oder Heimarbeiter ein.

Unfallversicherung
Unfallversicherung © izusek / E+

Selbständigerwerbende, unter Umständen mitarbeitende Familienmitglieder, sowie Bundesbedienstete, welche über die Militärversicherung versichert sind, unterstehen nicht der obligatorischen Unfallversicherung. Das Gleiche gilt zum Teil auch bei Verwaltungsräten oder Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.

Selbständigerwerbende können sich, und eventuell auch ihre mitarbeitenden Familienmitglieder, jedoch freiwillig versichern. Dafür steht ihnen die Unfallversicherung ihrer Arbeitnehmer zur Verfügung.

Wann die Unfallversicherung über den Arbeitgeber zahlt

Die obligatorische Unfallversicherung kann bei jeglichen Unfällen in Anspruch genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit passiert. Zusätzlich werden Berufskrankheiten durch die Versicherung abgedeckt.

Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer, die nur eine geringe wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber haben. Beträgt diese weniger als acht Stunden, gilt die Unfallversicherung nur für Unfälle während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg sowie für Berufskrankheiten. Die Freizeit ist in einem solchen Fall nicht mit eingeschlossen und muss über eine separate Versicherung abgedeckt werden.

Kosten für Unfallversicherung teilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bezahlt werden die Beiträge an die obligatorische Unfallversicherung vom Arbeitgeber. Er ist auch dafür zuständig, alle Mitarbeitenden bei einem Versicherer anzumelden.

Die Kosten teilen sich meist Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber übernimmt die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten, der Arbeitnehmer jene für Nichtberufsunfälle. Der Anteil für den Arbeitnehmer wird in der Regel direkt vom Lohn abgezogen. Unter Umständen übernimmt aber auch der Arbeitgeber die gesamten Kosten.

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