Versicherungen

Wann und wie kann man die Krankenkasse wechseln?

Die Grundversicherung können Sie regulär zum Ende jeden Jahres kündigen. Damit die Kündigung rechtskräftig ist, muss sie bei der Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im November eingegangen sein.

Krankenkasse wechseln
Krankenkasse wechseln © Delmaine Donson / E+

Verfügen Sie über eine Standard-Grundversicherung mit einer Franchise von CHF 300.-, können Sie diese auch per Ende Juni kündigen. Dafür muss das Schreiben bereits am letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse vorliegen.

Ebenso ist eine Kündigung möglich, wenn Ihre Prämie ausserordentlich zur Jahresmitte erhöht wird. Dann werden Sie bis Ende April darüber informiert, können bis Ende Mai kündigen und ab Juli die Krankenkasse wechseln.

Beim Krankenkassenwechsel die Zusatzversicherungen nicht vergessen

Möchten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, ist es möglich, auch die Zusatzversicherungen zum neuen Anbieter zu zügeln. Das sollten Sie aber erst tun, wenn die Aufnahme in der neuen Krankenkasse ohne Beschränkungen bestätigt wurde.

Bei Versicherten, die ein Risiko darstellen, kann die Kasse von vornherein die Kostenübernahme bei bestimmten Behandlungen versagen. Dann ist es eventuell sinnvoller, die Zusatzversicherungen bei der bisherigen Krankenkasse zu belassen und nur die Grundversicherung zu wechseln. Haben Sie nur noch Zusatzversicherungen bei der alten Krankenkasse, kann das jedoch zusätzliche Verwaltungsgebühren kosten.

Die Fristen zum Kündigen der Zusatzversicherungen können sich unterscheiden. Meist ist es das ganze Jahr möglich mit einer Frist von drei Monaten. Einige Krankenkassen haben aber abweichende Kündigungsfristen sowie eine bestimmte Mindestvertragsdauer von bis zu fünf Jahren. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf comparis.ch.

Beachten Sie auch, dass Sie Grundversicherung und Zusatzversicherungen nur mit einem Schreiben kündigen können, wenn Sie alle bei der selben Krankenkasse haben. Ansonsten müssen Sie jede Versicherung bei der jeweiligen Kasse kündigen.

Krankenkasse kündigen durch Einschreiben

Die Kündigung der Krankenkasse sollte per Einschreiben verschickt werden. Versenden Sie einen einfachen Brief, kann sich die Krankenkasse eventuell damit herausreden, dass dieser nicht bei ihr angekommen ist. Mit dem Einschreiben können Sie nachweisen, dass und wann Ihr Kündigungsschreiben bei der Krankenkasse vorliegt.

Vorlagen für die Kündigung der Krankenkasse

Im Internet gibt es diverse Vorlagen für den Krankenkassenwechsel. Einige Musterbriefe finden Sie etwa bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter ch.ch.

Unter comparis.ch können Sie für die Grundversicherung ein Formular nutzen, in welches Sie Ihre Daten eingeben. Das Kündigungsschreiben wird dann automatisch für Sie erstellt.

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