Wie viel Mutterschaftsgeld Sie bekommen und wie Sie es beantragen
Mit Beginn des Mutterschaftsurlaubs können erwerbstätige Frauen Mutterschaftsgeld erhalten. Dazu gehören laut Bundeskanzlei unter ch.ch „Angestellte, Selbständigerwerbende, Arbeitslose und Frauen, die im Unternehmen Ihres Ehemannes oder eines Angehörigen mitarbeiten und einen Lohn beziehen“. Geregelt ist diese Entschädigung durch die sogenannte Erwerbsersatzordnung (EO).
Das Mutterschaftsgeld wird über die gesamten 14 Wochen des Urlaubs gezahlt. Wenn eine Mutter schon vorher wieder zu arbeiten beginnt, verfällt der Anspruch mit dem Tag ihrer Arbeitsaufnahme. Dies ist jedoch frühestens ab der neunten Woche nach der Geburt des Kindes möglich, die ersten acht Wochen darf eine Mutter nicht arbeiten.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bemisst sich in der Regel nach dem Lohn der Frau kurz vor der Geburt. Generell erhalten Mütter 80 Prozent ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens in Form von Taggeldern als Mutterschaftsentschädigung. Der Wert ist aber nach oben hin beschränkt. So beträgt das Mutterschaftsgeld höchstens CHF 196.- pro Tag. Das maximale Taggeld erreichen laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Angestellte mit einem Monatseinkommen von CHF 7350.-.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Um die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu erfüllen, müssen angestellte Frauen mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet haben. Zudem müssen sie über die gesamten neun Monate hinweg bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sein.
Als weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung gibt die Bundeskanzlei an, dass die Arbeitnehmerin „zum Zeitpunkt der Geburt immer noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selbständigerwerbende gelten oder im Betrieb des Ehemannes gegen einen Barlohn mitarbeiten“ muss. Alle Regelungen gelten sowohl für in Vollzeit als auch in Teilzeit arbeitende Frauen.
Zusätzlich können arbeitslose Frauen Mutterschaftsgeld erhalten. Sie haben Anspruch darauf, wenn sie vor der Geburt bereits Arbeitslosengeld bekommen haben oder die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Mutterschaftsgeld selbst berechnen
Die zu erwartende Höhe des Mutterschaftsgeldes können Sie ganz einfach selbst berechnen. Rechnen Sie Ihren monatlichen Bruttolohn mal 0,8 und durch 360. So erhalten Sie in etwa die Höhe des zu erwartenden Taggeldes. Sie können aber auch einen der Online-Rechner nutzen, um die Höhe des Mutterschaftsgeldes zu berechnen. Diese gibt es bei der SVA vieler Kantone. So etwa in Zürich, Luzern oder auch Bern.