Vorsorge

Die 2. Säule im Überblick: Was bringt die berufliche Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge wird von unterschiedlichen Anbietern bereitgestellt. Dazu gehören Versicherungen und Sammelstiftungen.

2. Säule
2. Säule © Inside Creative House / iStock / Getty Images Plus

Wer die berufliche Vorsorge zahlt und an wen

Die berufliche Vorsorge wird von unterschiedlichen Anbietern bereitgestellt. Dazu gehören Versicherungen und Sammelstiftungen. Da die meisten Anbieter jedoch Pensionskassen sind, wird die berufliche Vorsorge auch generell oft als Pensionskasse bezeichnet.

Während die Einzahlung selbst obligatorisch ist, kann der Anbieter zumindest vom Arbeitgeber ausgewählt werden. So hat das Unternehmen die Wahl, ob bei einem etablierten Anbieter einbezahlt werden soll oder ob sogar eine eigene Pensionskasse für diesen Zweck gegründet wird. Bei vielen Grossunternehmen ist dies der Fall.

In die berufliche Vorsorge einbezahlt wird in der Regel vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Mit dem Arbeitgeber kann folglich auch der Anbieter für die berufliche Vorsorge wechseln, die Versicherungsbedingungen sind nach dem BVG jedoch schweizweit gleich.

Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer, die nicht unter das BVG fallen, müssen nicht obligatorisch in die berufliche Vorsorge einzahlen. Sie können sich jedoch freiwillig mit der 2. Säule versichern.

Wie hoch sind die Beiträge für die berufliche Vorsorge?

Das laut BVG für die berufliche Vorsorge zu versichernde Jahreseinkommen beträgt eine Höhe von CHF 24'675.- bis CHF 84'600.-. Der Anteil von diesem Lohn, der in die 2. Säule eingezahlt werden muss, wird nach dem Alter gestaffelt. Während 25-34-Jährige sieben Prozent einbezahlen, sind es bei 35-44 Jahren 10 Prozent und bei 45-54 Jahren 15 Prozent. Von 55 bis 64/65 zahlen Arbeitnehmer noch 18 Prozent des Gehalts in die berufliche Vorsore ein.

Tritt der Arbeitnehmer wegen Arbeitslosigkeit, Wegzug ins Ausland oder anderen Gründen aus der Pflicht zur Einzahlung laut BVG heraus, kann er in der Regel die Austritts- oder Freizügigkeitsleistungen mitnehmen. Bei speziellen Voraussetzungen können diese Leistungen unter Umständen auch direkt ausgezahlt werden.

Berufliche Vorsorge für arbeitslose Personen

Mit der Arbeitsstelle wechselt auch die Pensionskasse. Beiträge in die berufliche Vorsorge wandern mit dem Arbeitnehmer. Wird man jedoch für längere Zeit arbeitslos, muss das Altersguthaben aus der 2. Säule anderweitig investiert werden. In einem solchen Falls kann der Versicherte die Austritts- oder Freizügigkeitsleistungen einfordern und dieses Geld selbst für das Alter anlegen.

Wird man arbeitslos oder zieht für längere Zeit ins Ausland, ohne sich um die berufliche Vorsorge zu kümmern, werden die persönlichen Gelder aus der 2. Säule automatisch an eine Auffangrichtung gegeben. So weit sollte man es jedoch nach Möglichkeit nicht kommen lassen, denn dort sind die eingezahlten Beiträge in der Regel relativ niedrig verzinst.

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