Vorsorge

Welches Rentenalter gilt und wie man vorzeitig in Ruhestand geht

Welches Rentenalter gilt in der Schweiz? In welchen Fällen ist eine vorzeitige Pensionierung möglich und wie viel Geld bekommt man dann? Wann das reguläre Rentenalter erreicht ist und wie Sie ihre Rente auch für die vorzeitige Pensionierung berechnen können.

Rentenalter
Rentenalter © Inside Creative House / iStock / Getty Images Plus

Das obligatorische Rentenalter in der Schweiz liegt für Männer bei 65 Jahren. Das bedeutet, dass ab 65 Jahren ein Renteneintritt möglich ist, ohne Abzüge bei der Rentenzahlung. Frauen dürfen bereits ab 64 Jahren mit voller Rente in den Ruhestand gehen.

Kürzung der Bezüge bei Pensionierung vor dem Rentenalter

Das Rentenalter in der Schweiz kann bei der AHV bis zu zwei Jahre vorgezogen werden, was jedoch finanzielle Einbussen zur Folge hat. Beim Vorziehen um ein Jahr wird die AHV-Rentenzahlung für den kompletten Bezugszeitraum um 6,8 Prozent gekürzt. Wer das Rentenalter in der Schweiz um zwei Jahre vorzieht, hat Abzüge von 13,6 Prozent. Bei einer vorzeitigen Rente sollte deshalb detailliert kalkuliert werden, ob die Finanzlücke mit Eigenmitteln und anderen Altersvorsorgeleistungen abgedeckt werden kann.

Übrigens: Bei Eintritt des Rentenalters kann der Bezug der AHV-Rente um bis zu fünf Jahre hinausgeschoben werden. Die Rente erhöht sich dann entsprechend für die restliche Bezugsdauer.

AHV-Rente beantragen vor Eintritt des Rentenalters

Wer das Rentenalter in der Schweiz erreicht hat, erhält die AHV-Rente nicht automatisch. Denn dafür muss bei der Ausgleichskasse eine schriftlicher Antrag gestellt werden, und zwar drei Monate vor Eintritt des ordentlichen Rentenalters.

Auch wenn die Rentenzahlungen vor Eintritt des offiziellen Rentenalters in der Schweiz beginnen sollen, muss dies frühzeitig beantragt werden. Spätestens am letzten Tag des Monats, in dem das Altersjahr vollendet wird, welches für den vorzeitigen Rentenbezug gilt, muss der Antrag bei der Ausgleichskasse vorliegen.

Bei 2. Säule sind 58 Jahre das Mindest-Rentenalter

Wer das obligatorische Rentenalter in der Schweiz nicht einhalten und vorzeitig in Ruhestand gehen will, kann die Rente aus der 2. Säule nur beziehen, wenn die Pensionskasse dies ausdrücklich ermöglicht. Entsprechende Bedingungen sind im jeweiligen Reglement festgehalten.

Das Mindest-Rentenalter in der Schweiz für einen vorzeitigen Rentenbezug aus der 2. Säule beträgt jedoch generell 58 Jahre. Beachten Sie, dass auch diese Leistungen bei einem Bezug vor Eintritt des offiziellen Rentenalters in der Schweiz gekürzt werden.Zahlung aus privater Vorsorge vor Eintritt des Rentenalters in der Schweiz

Ein vorzeitiger Bezug von Leistungen aus der 3. Säule ist meist nur in Ausnahmefällen möglich, und zwar bei einem Wegzug aus der Schweiz, bei Invalidität, wenn in eine selbständige Erwerbstätigkeit gewechselt oder selbstbewohntes Wohneigentum erworben wird.

Weitere Details müssen Sie bei der Institution erfragen, bei der die private Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Informationen, Merkblätter und Formulare bezüglich Ihrer Rente finden Sie hier. Einen unverbindlichen Rentenrechner gibt es hier.

Entwicklung des Rentenalters in der Schweiz

Seit 1948 liegt das Rentenalter in der Schweiz für Männer bei 65 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt lag es für Frauen ebenfalls bei 65 Jahren. 1957 wurde das Rentenalter für Frauen auf 63 Jahre, 1964 auf 62 Jahre gesenkt. 2001 gab es dann wieder eine Anhebung auf 63 und 2005 auf 64 Jahre. Derzeit diskutiert der Bundesrat darüber, ob das Rentenalter für Frauen wieder an das der Männer angepasst werden soll.

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